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Koblenz/Betzdorf

Prozess um schweren Raub in Betzdorf: Tat kann Mann nicht nachgewiesen werden

Von Marvin Conradi
Foto: dpa/Symbolfoto

Eigentlich war er angeklagt, in Betzdorf einen schweren Raub begangen zu haben – doch dieser konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Stattdessen ist ein 36-jähriger Mann aus der Dominikanischen Republik gestern vor der 12. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts lediglich zu einer Geldstrafe von insgesamt 400 Euro verurteilt worden, weil er Hehlerware angekauft hat.

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Letztlich brachte der Prozess kein Licht ins Dunkel, wer zu Jahresbeginn das Raubdelikt begangen hat. Wie bereits berichtet, hatte sich der Angeklagte, nachdem er vor einigen Jahren seine damalige Freundin in Deutschland kennenlerne, dazu entschieden, dauerhaft nach Deutschland und in den Kreis Altenkirchen zu ziehen. Während seine Freundin von ihm ein ...