Hintergrund: US-Kongress

Der US-Kongress ist gemäß Artikel 1 der amerikanischen Verfassung zuständig für die Gesetzgebung, den Haushalt sowie die Kontrolle von Präsident und Regierung. Sein Sitz ist das Kapitol in Washington.

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Der US-Kongress ist gemäß Artikel 1 der amerikanischen Verfassung zuständig für die Gesetzgebung, den Haushalt sowie die Kontrolle von Präsident und Regierung. Sein Sitz ist das Kapitol in Washington.

Der Kongress besteht aus zwei Kammern: dem Repräsentantenhaus und dem Senat. Jeder der 50 Bundesstaaten stellt zwei Senatoren, die auf sechs Jahre gewählt werden. Damit ist der Einfluss auch kleinerer Bundesstaaten in Washington gesichert. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren neu gewählt. Im Repräsentantenhaus mit 435 Abgeordneten sind die Bundesstaaten gemäß ihrer Bevölkerungszahl vertreten. Die alle vier Jahre stattfindenden direkten Wahlen zum Repräsentantenhaus werden oft mit Senatoren-Teilwahlen zusammengelegt.

Gegenwärtig gehören 56 Senatoren der Demokratischen Partei von US-Präsident Barack Obama an, 41 sind oppositionelle Republikaner und 2 weitere Unabhängige. Ein Sitz im Senat ist derzeit vakant. Im Repräsentantenhaus mit 435 Sitzen kommen die Demokraten auf 255 und die Republikaner auf 187 Abgeordnete. Zwei Sitze in dieser Parlamentskammer sind vakant.

US-Senatoren haben bei Abstimmungen mehr persönliche Entscheidungsfreiheit als Abgeordnete in den meisten europäischen Parlamenten. Die Fraktionsdisziplin ist deutlich schwächer ausgeprägt. Zudem kommt es vor, dass Senatoren die Partei wechseln. Gesetzesvorlagen werden in den Ausschüssen beider Parlamentskammern beraten und bedürfen der Zustimmung beider Häuser. Die starke Machtstellung des US-Präsidenten kann der Kongress durch sein Recht der Haushaltsberatung und -beschlussfassung einschränken. Nach der Verfassung kann nur der Kongress einen Krieg erklären, obwohl der Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist.

Neben seinen gesetzgeberischen Aufgaben kontrolliert der amerikanische Kongress den Präsidenten und die Exekutive. Bundesbehörden werden daraufhin überprüft, wie sie die Gesetze umsetzen. Jeder Ausschuss des Kongresses kann als Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Der Senat muss zudem bei der Besetzung von Regierungs- und anderen Bundesämtern die vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten genehmigen.