Berlin

Steuer 2013: Freibetrag steigt

Kein Jahr beginnt ohne steuerliche Änderungen auf den letzten Drücker. So ist es auch 2013. Einige Regelungen sind zwischen Bund und Ländern noch strittig, andere sollen rückwirkend in Kraft treten. Deshalb kann dieser Überblick nicht vollständig sein.

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Berlin – Kein Jahr beginnt ohne steuerliche Änderungen auf den letzten Drücker. So ist es auch 2013. Einige Regelungen sind zwischen Bund und Ländern noch strittig, andere sollen rückwirkend in Kraft treten. Deshalb kann dieser Überblick nicht vollständig sein. Steuersenkung:

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. Dies bringt im Monat dem Einzelnen aber höchstens 2 Euro zusätzlich.

Gebäudesanierung:

Im Zuge eines neuen Programms zur Energiewende werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt von 2013 an rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen außer einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der staatlichen Förderbank KfW zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro bis Ende des Jahres zur Verfügung.

Rentensteuer:

Arbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen – statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Laut Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) sind die Beträge in den Vorsorgepauschalen bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.

Elterngeld:

Das Elterngeld für Kinder, die von 2013 an geboren werden, wird anders berechnet. Nach NVL-Einschätzung führt die Neuregelung dazu, dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten. Um Nachteile zu vermeiden, sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.

Lohnsteuer-Freibeträge:

Als Vereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung künftig auf Antrag, Lohnsteuer- Freibeträge künftig (spätestens vom Kalenderjahr 2015 an) auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt kann damit entfallen. Dieser Punkt ist aber Teil des noch umstrittenen Jahressteuergesetzes 2013.

Elektroautos:

Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 sollen für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Diese Regelungen gehören ebenfalls zum noch strittigen Jahressteuergesetz 2013.

Übungsleiterpauschale:

Wer sich nebenberuflich als Trainer, Ausbilder oder Betreuer engagiert, soll stärker begünstigt werden und die steuerfreie Übungsleiterpauschale von derzeit 2100 auf 2400 Euro steigen. Zudem soll die Ehrenamtspauschale um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen, könnten aber rückwirkend in Kraft treten.