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Koblenz/Kreis MYK

Monopol der Schornsteinfeger fällt zum Jahreswechsel

Foto: picture alliance

Am 1. Januar ist das Monopol der Schornsteinfeger Geschichte. Künftig dürfen Hausbesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zum Kehren, Messen und Reinigen beauftragen. Das bedeutet, dass die Verantwortung vom Bezirksschornsteinfegermeister auf den Haus- und Grundstückseigentümer übergeht. Um eventuell im Schadensfall versichert zu sein, müssen Hauseigentümer die fristgerechte Ausführung aller im Feuerstättenbescheid beschriebenen Vorkehrungen schriftlich nachweisen können.

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Koblenz/Kreis MYK - Am 1. Januar ist das Monopol der Schornsteinfeger Geschichte. Künftig dürfen Hausbesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zum Kehren, Messen und Reinigen beauftragen. Das bedeutet, dass die Verantwortung vom Bezirksschornsteinfegermeister auf den Haus- und Grundstückseigentümer übergeht. Um eventuell im Schadensfall versichert zu sein, müssen Hauseigentümer die fristgerechte Ausführung ...