Steuerkarte kontrollieren: Freibeträge müssen neu beantragt werden

Berlin/Rheinland-Pfalz – Arbeitnehmer sollten möglichst schnell ihre Angaben in der elektronischen Datenbank Elstam kontrollieren. Andernfalls riskieren sie von Januar an zu hohe Lohnsteuerabzüge. Grund: Die Lohnsteuerkarte aus Pappe hat 2013 endgültig ausgedient.

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Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Finanzamt erfolgt dann ausschließlich elektronisch. Daher müssen auch bisherige Freibeträge neu beantragt werden. Dazu gehören etwa Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Auch bei volljährigen Kindern sind die Freibeträge und für Alleinerziehende mit volljährigen Kindern außerdem die Steuerklasse II neu einzutragen.

Ehegatten, die bisher die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt hatten, müssen diesen ebenfalls erneut beantragen. Nur Freibeträge für Behinderten- und Hinterbliebenenpauschalen sind bereits erfasst.

Wichtige Informationen gibt es im Internet unter www.elteronline.de/eportal. Dazu ist eine kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter www.fin-rlp.de/elster. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich, teilt die Oberfinanzdirektion Koblenz mit. Blicken Sie bei allen Änderungen noch durch, die sich beim Finanzamt oder bei der Rente ergeben?

Diese Seite gibt zur Orientierung einen Überblick, wohin die Reise 2013 bei Behörden, Gebühren und bei den Versicherungen geht.