Berlin

Änderungen 2013: Praxisgebühr fällt, neue Rundfunkabgabe kommt

Mit dem Jahreswechsel verändert der Gesetzgeber den Alltag in vielen Punkten. Zu Beginn des Bundestagswahljahres fällt die Praxisgebühr weg. Der Rentenbeitrag sinkt auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren. Hartz-IV-Empfänger erhalten mehr Geld. Und die alte Rundfunkgebühr wird durch die neue pauschale Rundfunkabgabe ersetzt.

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Außerdem dürfen jetzt in Deutschland auch Fernbusse als Konkurrenz zur Bahn eingesetzt werden. Ein Überblick über die vielen Änderungen:

Rundfunkgebühr: Sie wird komplett nach dem Prinzip „eine Wohnung, ein Beitrag“ umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von unverändert 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen für Singles, Großfamilien oder eine Wohngemeinschaft fällig. Hintergrund der Umstellung: Weil Radio und Fernsehen auch über Smartphone und Computer inzwischen überall zu empfangen sind, meldeten immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause ab. Das ließ Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

Langzeitarbeitslose:

Rund sechs Millionen Empfänger von Hartz- IV-Leistungen bekommen monatlich 5 bis 8 Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um 8 auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

Rentenbeitrag:

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als 3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa 9 Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn – wie jetzt zum Jahresende – die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von eineinhalb Monatsausgaben steigen.

Rentenalter:

Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagsfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 soll dann der Prozess beendet und die Rente mit 67 erreicht sein.

Praxisgebühr:

Die 10-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche senken, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp 2 Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Pflegeversicherung:

Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. In Stufe I und II gibt es ebenfalls Erhöhungen. Ambulante Dienste bieten künftig auch Betreuung an. Wohnformen zwischen ambulant und stationär werden bereits seit Ende Oktober stärker gefördert.

Pflege-Bahr:

Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von 5 Euro. Die Zulage wird erstmals Anfang 2014 rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. Bei Abschluss einer Police wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Beitragsbemessungsgrenze:

Sie steigt unterschiedlich: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5600 auf 5800 Euro im Westen und von 4800 auf 4900 Euro im Osten. In der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung steigt die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, von 3825 auf 3937,50 Euro monatlich.

Pflichtversicherungsgrenze:

Sie steigt bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 50 850 Euro auf 52 200 Euro Brutto-Jahresgehalt.

Künstlersozialversicherung:

Das soziale Netz für 175 000 Kunstschaffende und Publizisten wird teurer. Der Abgabesatz erhöht sich von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe müssen Unternehmen auf die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen. Die Zahl der dafür erfassten Verwerter beträgt rund 150 000. Bis Ende 2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 Prozent, sank danach auf 3,9 Prozent.

Kurzarbeit:

Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich abschwächenden Konjunktur bereits zum 14. Dezember 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern. Minijobs:

Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für sogenannte Midijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro. Die höhere Minijob- Grenze kommt auch Frührentnern zugute: Sie dürfen dann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wird.

Zeit- und Leiharbeit:

In der Holzund Kunststoff verarbeitenden Industrie bringen neu vereinbarte Branchenzuschläge Zeit- und Leiharbeitern mehr Geld. Die Zuschläge gleichen nach Angaben des Branchenverbandes IGZ in fünf Stufen und binnen neun Monaten die bisherige Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften nahezu aus. Die Staffel beginnt nach der sechsten vollendeten Einsatzwoche mit einem Zuschlag von 7 Prozent. In der höchsten Stufe nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 31 Prozent. Fernbusse:

Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

Fahrkarten für Behinderte:

Erstmals seit 1984 erhöht sich für Schwerbehinderte die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets: Sie müssen künftig 72 statt 60 Euro im Jahr bezahlen. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit. Versicherungen:

Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängen blieb, wollen die Versicherungen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex- Tarife anbieten. Damit ist dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es damit für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Frauen müssen bei Risikoversicherungen mehr zahlen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei den neuen Unisex- Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung auch den gleichen Preis.