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Rheinland-Pfalz

Nach Trunkenheitsfahrt: Landtagsabgeordneter Joa muss Geldstrafe zahlen

Von Bastian Hauck
Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordneter Joa
Matthias Joa Foto: picture alliance/dpa/Matthias Joa

Das Amtsgericht Germersheim hat gegen den fraktionslosen Landtagsabgeordneten Matthias Joa einen Strafbefehl wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr erlassen. Der Pfälzer Parlamentarier muss demnach laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 5250 Euro (35 Tagessätze á 150 Euro) zahlen, wie das Amtsgericht Germersheim auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt.

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Joas Führerschein war nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Landau wenige Tage nach einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt worden. Die Sicherstellung dauert nach Angaben der Behörde weiter an. Der Strafbefehl ist nach Auskunft des Amtsgerichts Germersheim noch nicht rechtskräftig. Der Landtagsabgeordnete, der seit 2016 im rheinland-pfälzischen Parlament sitzt und 2021 aus der AfD sowie der ...