berauschter E-Scooterfahrer
Bei anschließender Verkehrskontrolle können bei dem 18-jährigen Binger Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt werden. Im Rahmen der Befragung sowie den freiwillig durchgeführten Tests kann schließlich festgestellt werden, dass der 18-Jährige unter dem Einfluss von THC steht.
Der 18-Jährige wird im Anschluss zur Polizeiinspektion Bingen zur Blutentnahme verbracht.
Gegen den 18-jährigen Binger wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen § 24a StVG eingeleitet.
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