Streitfall Bein: Darum ist das Nachtfahrverbot für Lkw rechtens
Von Stefan Conradt
SymbolFoto: David Ebener/Archiv
Mit ihrem Versuch, gegen das Nachtfahrverbot für Lkw in den Weierbacher Wohngebieten Bein und Obere Kirchstraße per Eilverfahren vorzugehen, gescheitert ist das Entsorgungsunternehmen Huhn (die NZ berichtete). Nun liegt auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz (Aktenzeichen 5 L 1092/18.KO) vor.
Lesezeit: 2 Minuten
Das Interesse der Stadt am Sofortvollzug der getroffenen Verkehrsregelung wiege schwerer als das Interesse der Antragstellerin. Wörtlich heißt es: „Insbesondere sind keine Ermessensfehler der Antragsgegnerin ersichtlich, die zu einem Überwiegen des Aussetzungsinteresses der Antragstellerin Veranlassung geben könnten.“
Die Richter bestärkten die Verwaltung in ihrem Recht, „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken ...
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