Zufahrt zu den Sonnenhöfen bei Weierbach: Nachtfahrverbot ist rechtens
Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, sodass die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt wurde. Somit hat das seitens der Stadt erlassene Nachtfahrverbot Bestand. Eine Revision wurde vom OVG nicht zugelassen. Die Klägerin kann aber noch binnen eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
In seinem Urteil geht das OVG unter anderem darauf ein, dass es sich bei der verkehrsbeschränkenden Maßnahme um einen sogenannten Dauerverwaltungsakt handelt, der bei einer Änderung der Sachlage durchaus auch neu geprüft werden müsse. Zum derzeitigen Zeitpunkt würden jedoch die Interessen der Bürgerschaft an einer ungestörten Nachtruhe gegenüber den Interessen des Gewerbebetriebs überwiegen. Somit seien die von der Stadtverwaltung der Entscheidung zugrunde gelegten Ermessenserwägungen nicht zu beanstanden.
„Die Stadt Idar-Oberstein wertet diesen Erfolg als wichtigen Schritt in Richtung einer tragfähigen Lösung für die zukünftigen Verkehrsströme von und zu den Betrieben auf den Sonnenhöfen“, so die Verwaltung. red