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Schönborn

Unterschriften gesammelt: Bürgerentscheid zu Mobilfunkmast in Schönborn?

Von Johannes Koenig
Die Unterschriften zum Bürgerbegehren werden zwar erst am Montag abgegeben, dennoch statten Stefan und Dunja Remaklus, Margit Hartmann, Sybille Schäfer sowie Marita und Klaus Schulz schon mal dem Rathaus mit Aktenordnern unterm Arm einen Besuch ab.  Foto: privat
Die Unterschriften zum Bürgerbegehren werden zwar erst am Montag abgegeben, dennoch statten Stefan und Dunja Remaklus, Margit Hartmann, Sybille Schäfer sowie Marita und Klaus Schulz schon mal dem Rathaus mit Aktenordnern unterm Arm einen Besuch ab. Foto: privat

Werden nun in Schönborn die Bürger über die Umsetzung eines geplanten Mobilfunkmasts entscheiden? Und ist damit doch noch nicht das letzte Wort in der Sache gesprochen? Denn eigentlich schien die Angelegenheit erledigt zu sein, nachdem Ende Mai die Mitglieder des Gemeinderats einen einstimmigen Beschluss fassten. Dieser sah vor, der Deutschen Telekom den Auberg (Flur 24) als Standort für einen neuen Mobilfunkmast vorzuschlagen (wir berichteten). Damit wurde auch ein vorläufiger Schlusspunkt unter einer längeren politischen Diskussion gesetzt. Eine Diskussion, welche den rund 700 Einwohner zählenden Ort bereits seit dem vergangenen Herbst beschäftigte und in deren Verlauf unter anderem eine Informationsveranstaltung in der Schönbornhalle stattfand, die Gemeinde ein Mobilfunkgutachten beim TÜV Süd in Auftrag gab und mit der Flur 7 am Steinkraut auch ein alternativer Standort ins Auge gefasst wurde.

Lesezeit: 3 Minuten
Nach dem Votum des Gemeinderats kündigte die BI zwar an, nicht aufgeben zu wollen, aber ihre Möglichkeiten schienen begrenzt zu sein. So wollte man sich unter anderem an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Kommunalaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises wenden und übte außerdem Kritik an Umfang und Methodik des Fachgutachtens vom ...
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Die juristischen Details von Bürgerbegehren regelt die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung. Demnach ist ein Bürgerbegehren schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Wenn es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats richtet, muss das innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung passieren.

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