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Limburg

Prüfbericht zur Kostenexplosion: Limburger Bischof hat keine staatlichen Gesetze gebrochen

Die bischöfliche Residenz am Dom in Limburg an der Lahn (Hessen), aufgenommen am 19.02.2014. Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst soll Medienberichten zufolge Stiftungsgelder in Millionenhöhe für den Bau seines teuren Bischofssitzes zweckentfremdet haben. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die bischöfliche Residenz am Dom in Limburg an der Lahn (Hessen), aufgenommen am 19.02.2014. Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst soll Medienberichten zufolge Stiftungsgelder in Millionenhöhe für den Bau seines teuren Bischofssitzes zweckentfremdet haben. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Im Prüfbericht zu den explodierenden Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz werden Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen.

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„Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen", zitierte die „Welt am Sonntag" einen der Verfasser des Prüfberichtes. Zu möglichen Schlussfolgerungen aus dem Bericht sagte der Verfasser, der laut Zeitung nicht namentlich genannt werden will: „Die Sachargumente sprechen nicht für Tebartz-van Elst, aber auch nicht für das Domkapitel, das mitverantwortlich ist." Zugleich betonte ...