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Kirchenrechtler Schüller: Tebartz-van Elst muss finanzielle Wiedergutmachung leisten

Franz-Peter Tebartz-van Elst. 
Franz-Peter Tebartz-van Elst.  Foto: dpa

Limburg – Der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller rechnet fest damit, dass der emeritierte Bischof Tebartz-van Elst einen Teil seines Ruhestandsgehaltes für Wiedergutmachung verwenden muss. In einem Interview mit dem Südwestrundfunk, das am Donnerstagabend ausgestrahlt wird, sagte Schüller, eine Klage sei in Vorbereitung.

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Schüller, heute Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der Universität Münster, kennt sich gut in Limburg aus. Er hat 16 Jahre lang in dem Bistum gearbeitet und war vier Jahre lang persönlicher Referent des ehemaligen Bischofs Kamphaus. In dem Interview erklärte er, dass die römischen Gerichte eine Klage gegen Tebartz erwarteten. ...