Limburg – Der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller rechnet fest damit, dass der emeritierte Bischof Tebartz-van Elst einen Teil seines Ruhestandsgehaltes für Wiedergutmachung verwenden muss. In einem Interview mit dem Südwestrundfunk, das am Donnerstagabend ausgestrahlt wird, sagte Schüller, eine Klage sei in Vorbereitung.