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Altenkirchen

Förderrichtlinie zur ärztlichen Versorgung in Altenkirchen: Stadtrat bringt mehrere Punkte auf den Weg

Hausarztpraxis
Um die medizinische Versorgung in der Stadt Altenkirchen zu sichern, hat sich der Stadtrat zu einem Förderprogramm entschlossen. Dafür wurden nun die Richtlinien verabschiedet. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Der Stadtrat Altenkirchen hatte in der letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode einige Punkte auf der Agenda, die durchgewunken wurden. Zum einen verabschiedeten die Mitglieder die Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Kreisstadt. Hierbei stehen für 2024 und 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 Euro zur Verfügung.

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Hierbei sollen Weiterbildungsassistenten (im Sinne der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) für die Dauer von maximal zwei Jahren mit 500 Euro pro Monat je Vollzeitstelle gefördert werden. Teilförderungen sind möglich. Der Betrag reduziert sich entsprechend des Stellenumfangs. Dazu stehen pro Jahr jeweils 25.000 Euro als Einmalzahlung im Falle der Förderung einer ...