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Altenkirchen
Förderrichtlinie zur ärztlichen Versorgung in Altenkirchen: Stadtrat bringt mehrere Punkte auf den Weg
Hierbei sollen Weiterbildungsassistenten (im Sinne der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) für die Dauer von maximal zwei Jahren mit 500 Euro pro Monat je Vollzeitstelle gefördert werden. Teilförderungen sind möglich. Der Betrag reduziert sich entsprechend des Stellenumfangs. Dazu stehen pro Jahr jeweils 25.000 Euro als Einmalzahlung im Falle der Förderung einer ...