VG Rhein-Mosel: Wie aus einer Hochzeitsprämie eine Stiftung wird
Von Winfried Scholz
Mit zwei der zahlreichen Spitzenweine aus der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Mosel – einer vom Rhein und einer von der Mosel – wurde nach der jüngsten VG-Ratssitzung angestoßen. Grund für den Genuss der edlen Tropfen war die einstimmige Beschlussfassung über die Satzung der Bürgerstiftung der Verbandsgemeinde.
Lesezeit: 2 Minuten
Den Grundstock für das Stiftungsvermögen bildet die einmalige Zuweisung des Landes Rheinland-Pfalz für den freiwilligen Zusammenschluss der ehemaligen Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel vom 1. Juli 2014 in Höhe von 1.031.000 Euro (als sogenannte „Hochzeitsprämie“). Die Stiftung kann demnach von jedermann Zustiftungen oder Spenden annehmen.
Zweck der gemeinnützigen Bürgerstiftung sind die Förderung ...
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