Ausbeutung: Prostitution ist lukrativ – nur nicht für die Frauen

Prostitution ist in Deutschland legal. Doch über den Nutzen dieser gesetzlichen Regelung ist inzwischen eine kontroverse Debatte entbrannt. 
Prostitution ist in Deutschland legal. Doch über den Nutzen dieser gesetzlichen Regelung ist inzwischen eine kontroverse Debatte entbrannt.  Foto: DPA

Sie stehen an den Straßen, bieten ihre Dienste in Wohnwagen, muffigen Wohnungen, liebevoll eingerichteten Einfamilienhäusern und Luxusetablissements an. Prostituierte gehen dem ältesten Gewerbe der Welt nach.

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Von unserem Reporter Stefan Hantzschmann

Symbolbild.
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Foto: DPA

Aber das wirklich lukrative Geschäft machen oft andere: Zuhälter, Menschenschieber, Bordellbetreiber und Tageswohnungsvermieter.

Auch der Staat kassiert ab. Wir erklären, wie Prostitution in Deutschland funktioniert und wie in Rheinland-Pfalz gegen Menschenhandel im Rotlichtmilieu ermittelt wird.

Die Prostituierten

Nach Schätzungen des Vereins Hydra, der sich selbst als „Hurenorganisation“ bezeichnet, arbeiten etwa 400 000 Prostituierte in Deutschland. Seit 2002 können diese Frauen legal ihrem Beruf nachgehen, eine Festanstellung bekommen, Sozialleistungen erhalten und Geld für sexuelle Dienstleistungen notfalls auch einklagen.

Für selbstständige Prostituierte werden aber auch Steuern fällig. In Bonn wurden sogar umgebaute Parkscheinautomaten aufgestellt, an denen die Frauen Steuertickets lösen können. Der jährliche Umsatz im Bereich Prostitution beträgt rund 14,5 Milliarden Euro, schätzt Verdi. Dementsprechend hoch sind auch die Steuereinnahmen, die in die Staatskasse fließen.

Nicht alle Prostituierten gehen ihrem Beruf freiwillig nach. Im Jahr 2012 wurden in Rheinland- Pfalz 41 Menschen ermittelt, die Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wurden. 2011 wurden deutschlandweit 482 Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen, 25 davon in Rheinland-Pfalz.

Die Opfer kamen größtenteils aus Osteuropa, fast jedes zweite Opfer aus Rumänien oder Bulgarien. Das Monatseinkommen einer Prostituierten liegt bei durchschnittlich 1500 Euro; Opfer von Menschenhandel werden jedoch wesentlich schlechter oder gar nicht bezahlt.

Die Freier

Wie die Zahl der Prostituierten, kann auch die Anzahl der Freier in Deutschland nur geschätzt werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geht davon aus, dass täglich etwa 1,2 Millionen Männer für sexuelle Dienstleistungen bezahlen. Weil Freier in Deutschland unbehelligt auf den Strich gehen können, blüht auch der Sextourismus.

Denn in anderen Ländern müssen Bordellgänger mit hohen Strafen oder Bußgeldern rechnen und schätzen deshalb die liberale deutsche Haltung. In Schweden können Freier bis zu ein Jahr hinter Gitter kommen. Dadurch ist in dem skandinavischen Land zwar die Prostitution offiziell deutlich zurückgegangen.

Jedoch befürchten Kritiker, dass der Verkauf von Sex nur stärker in den Untergrund gewandert ist. Die große Mehrheit der Schweden lehnt Prostitution strikt ab und befürwortet die Bestrafung von Freiern, die für Sex Geld zahlen.

Die Ermittlungen

„Die Ermittlungen im Rotlichtmilieu sind sehr schwierig“, sagt Gerald Gouasé, der die Abteilung „Auswertung und Ermittlungen“ beim Landeskriminalamt Rheinland- Pfalz leitet.

Seine Mitarbeiter gehen auch den Spuren von Menschenhandel und Zwangsprostitution im Land nach. Hinweise bekommen die Ermittler in erster Linie von den Polizeipräsidien, die regelmäßige Kontrollen im Rotlichtmilieu durchführen. „Wenn die Frauen in einem Etablissement sehr zügig wechseln, ist das für uns ein Zeichen, näher hinzuschauen“, sagt der Kriminalist. Steht dann eine Razzia an, und die Polizisten vermuten Opfer von Menschenhandel in dem Bordell, werden Opferschutzorganisationen wie der Bopparder Verein Solwodi informiert, deren Mitarbeiter sich dann vor Ort um die Frauen kümmern können.

„Wir setzen in diesem Bereich viele Frauen ein, arbeiten mit Dolmetschern und benutzen Formulare in der Muttersprache der Opfer“, sagt Gouasé. Wenn Frauen aus dem außereuropäischen Ausland eine Aussage gegen ihre Peiniger machen wollen, dürfen sie mindestens für die Länge des Prozesses in Deutschland bleiben. Die Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht sind danach und im Fall einer Aussageverweigerung schon höher.

Als schnelle finanzielle Hilfe steht in Rheinland-Pfalz ein mit 150 000 Euro gefüllter Fonds bereit, aus dem Schutzwohnungen und die Grundbedürfnisse der Opfer von Menschenhandel bezahlt werden.

Die Debatte

Die Diskussionen zum Thema Menschenhandel und Prostitution drehen sich in Deutschland seit mehr als zehn Jahren um die Frage, ob die Legalisierung der Prostitution den Betroffenen geholfen oder geschadet hat und ob Menschenhandel dadurch Vorschub geleistet wurde.

Zahlreiche Frauenorganisationen begrüßen die Legalisierung, weil der Beruf aus ihrer Sicht dadurch weniger stigmatisiert und die Prostituierten stärker in die Gesellschaft integriert wurden. Allerdings bemängeln sie die gesetzliche Ausgestaltung – vor allem wenn es um Opferhilfe im Bereich der Zwangsprostitution geht. „Opfer müssen ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, auch wenn sie keine Aussage machen“, fordert Dorothea Czarnecki von KOK, einem Dachverband für deutsche Organisationen, die sich gegen Frauen- und Menschenhandel einsetzen.

Sie kritisiert den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung als „völlig unzureichend“: zu wenig Opferschutz, weiterhin zu viele Ermessensspielräume der Behörden. „Die EU-Richtlinie fordert klar, dass die Opfer von Menschenhandel strafrechtlich nicht verfolgt werden sollen. Das wurde in dem neuen Gesetz überhaupt nicht berücksichtigt“, erklärt Czarnecki. Der Verband hatte sich eine breite Diskussion erhofft.