Reformen: Neues Punktesystem, höhere Bußgelder

Für Autofahrer gibt es im Jahr 2014 einige Neuerungen. Dazu zählt die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder, mit der auch einige Bußgelder erhöht werden – zum Beispiel fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer. In der Schweiz gilt ab dem kommenden Jahr eine Lichtpflicht. Auch bei der Kfz-Steuer gibt es einige wichtige Reformen.

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Und wer noch keine Warnweste im Wagen hat, muss sich spätestens bis Juli mindestens eine zulegen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

1. Punktereform:

Ab 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. „Verstöße werden künftig je nach Schwere mit ein bis drei Punkten geahndet, statt wie bisher mit ein bis sieben Punkten. Dafür ist der Führerschein nach 8 statt 18 Punkten weg“, nennt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) wesentliche Änderungen.

Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig für sich – unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit einem Punkt), fünf Jahre (zwei Punkte) oder zehn Jahre (drei Punkte). Die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bleibt aber bestehen: „Verkehrssünder mit höchstens fünf Punkten können einmal innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden“, erklärt ACE-Verkehrsrechtsexperte Lempp. Bestehende Punkte werden umgerechnet: ein bis drei „alte“ Punkte zum Beispiel zu einem Punkt im neuen System, acht bis zehn zu vier Punkten oder 16 bis 17 zu sieben Punkten.

„Und weil ab Mai nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße zu Eintragungen führen, werden Punkte gelöscht, die es derzeit etwa noch für unberechtigtes Befahren einer Umweltzone, Fahren ohne Kennzeichen oder Beleidigung im Straßenverkehr gibt“, sagt Katharina Lucà vom ADAC. Die Umrechnung erfolgt automatisch – die Auskunft über den neuen Punktestand nicht: Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig.

Das Formular findet sich auf der Internetseite des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestandinfo auch online anfordern.

2. Bußgelder:

Einige Verstöße kommen Verkehrssünder ab 1. Mai teurer zu stehen. So werden beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt.

Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen- Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).

3. Warnwestenpflicht:

Ab 1. Juli gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Sie muss die Europäische Norm ISO 20471 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. „Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten hinkt Deutschland bei der Einführung der Warnwestenpflicht hinterher: Hierzulande gilt sie bisher nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge.“ Rademacher empfiehlt, nicht nur eine, sondern Warnwesten für alle Insassen griffbereit ins Auto zu legen – etwa unter die Sitze. Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen.

4. Kfz-Steuer:

Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer, den es seit 2009 gibt. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet.

Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt ab 1. Januar 2014.

5. Reifendruckkontrolle:

Ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. ACE-Jurist Lempp hält das für eine sinnvolle Vorschrift zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: „85 Prozent aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust des Pneus zurückzuführen.“

6. Grüner Mittelstreifen:

Fernstraßen, die ab 2014 neu angelegt, um- oder ausgebaut werden, bekommen laut dem ACE einen breiten, grün eingefärbten Mittelstreifen zur klaren Trennung der Fahrtrichtungen. Außerdem sollen künftig auf Fernstraßen drei Fahrstreifen die Regel sein, wobei die mittlere Spur abwechselnd mal in der einen, mal in der anderen Fahrtrichtung als Überholstreifen zur Verfügung steht.

7. Lichtpflicht in der Schweiz:

Ab dem Neujahrstag müssen in der Schweiz alle Fahrzeuge tagsüber mit Licht fahren – „entweder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten oder mit Abblendlicht“, erläutert ADAC-Juristin Lucà. Von der Lichtpflicht ausgenommen sind allerdings Fahrzeuge, die vor 1970 erstmals zugelassen wurden.