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Steuer: Kosten für Zweitwohnung sind ab sofort pauschal absetzbar
Zweitwohnung:
Die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz können bald vereinfacht steuerlich geltend gemacht werden. Bisher orientiert sich das Finanzamt an den Kosten für eine 60 Quadratmeter große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Den Nachweis dafür zu erbringen, ist mitunter mit hohem Rechercheaufwand verbunden.
Ab 2014 entfällt das Ermitteln ...