Steuer: Wichtige Urteile für Reisende und Arbeitnehmer

Nicht nur der Gesetzgeber, auch die Gerichte sorgen regelmäßig für Klarstellungen bei wichtigen Verbraucherfragen. Hier einige Urteile zu den Themen Reisen und Arbeit im Überblick:

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A) Entschädigung bei Verspätung:

Flugpassagiere mit Umsteigeverbindungen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie am Zielort mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommen. Der Europäische Gerichtshof stellte im Februar klar, dass es bei der Berechnung der Ausgleichszahlung nur auf die Verspätung am Zielort ankommt (Aktenzeichen: C-11/11). Nach einer EU-Verordnung muss die Fluggesellschaft Kunden je nach Flugstrecke insgesamt bis zu 600 Euro zahlen. Der Anspruch der Passagiere entfällt allerdings, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, etwa extreme Wetterverhältnisse.

B) Flugzeiten einhalten:

Reiseveranstalter müssen sich bei Pauschalangeboten an die Flugzeiten halten, die sie in den Reiseunterlagen nennen. Die Unternehmen dürfen sich die endgültige Festlegung der Flugzeiten nicht prinzipiell vorbehalten, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 24/13). Ändern dürfen sie die Termine, wenn es dafür sachliche Gründe gibt – etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen im Reiseland.

C) Weihnachtsgeld trotz Kündigung:

Beschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Jahresverlauf gekündigt haben. Eine Sonderzahlung kann nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag wie beispielsweise dem 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden, urteilte das BAG (Az.: 10 AZR 667/10). Das Urteil bezieht sich auf frei ausgehandelte Arbeitsverträge.