Private Haushalte: Das ändert sich bei den Energiekosten

Verbraucherschützer fürchten, dass Versorger die Strompreise erhöhen. Kunden sollten dann einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen.  Foto: dpa
Verbraucherschützer fürchten, dass Versorger die Strompreise erhöhen. Kunden sollten dann einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Foto: dpa

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur etliche gute Vorsätze mit sich, sondern auch zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen. Was für private Haushalte beim Thema Energie wichtig wird, erklärt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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Strompreise: Viele Netzbetreiber werden 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steigt die Ökostromumlage von 6,17 auf 6,35 Cent. Zwar sinken die Preise an der Strombörse, unter dem Strich wird Strom aber wohl für viele Haushalte teurer. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: Hans Weinreuter rät, bei Preiserhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an die nächstgelegene Verbraucherberatungsstelle wenden. Eine persönliche Beratung zum Versorgerwechsel kostet 5 Euro.

Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. „Die Angabe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf. Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe, werden nicht mit eingerechnet“, erläutert Weinreuter. Ferner wird der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich in der Regel mit einer dickeren Dämmung erreichen.

Heizung: Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen – ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dies seit 1. Januar durch eine eigene Kennzeichnung für bereits angeschaffte Heizungsgeräte: durch das sogenannte Nationale Effizienzlabel für Altgeräte. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden.

Weinreuter betont: „Das Nationale Label sagt aber nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.“

Energielabel: Ein Energielabel gibt es seit dem 1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklassen von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft. „Lüftungsanlagen sind in der Regel ununterbrochen in Betrieb, ein niedriger Stromverbrauch also besonders wichtig“, betont der Energiefachmann Weinreuter.