Berlin

Gesundheit, Soziales, Pflege: Das ändert sich in diesem Jahr

Gesundheit für viele teurer - die Renten steigen Foto: Tatjana Balzer -

Das Jahr 2016 ist gerade bei den Themen Gesundheit und Pflege ein Jahr der großen Veränderungen. So steigt der Krankenkassenbeitrag für viele Versicherte, die Krankenhausreform tritt in Kraft, und die Termingarantie für Facharzttermine kommt. Immerhin bleibt der Rentenbeitrag 2016 stabil. Welche Reformen im neuen Jahr in Kraft treten, zeigt ein Überblick unserer Zeitung:

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Gesundheit

1 Gesetzliche Krankenversicherung: Auf Arbeitnehmer und Rentner kommen 2016 höhere Kassenbeiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer allein schultern müssen, steigt um 0,2 Punkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz ausfällt, hat jede Kasse bis Ende 2015 für ihre Mitglieder selbst festgelegt. Als erste große Kasse hat die DAK-Gesundheit eine Schallmauer durchbrochen und den Zusatzbeitrag auf 1,5 Prozent erhöht. Damit steigt der Kassenbeitrag auf 16,1 Prozent. Die meisten Kassen bleiben aber noch unter 16 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent – von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte zu zahlen.

2 Private Krankenversicherung: Wer privat krankenversichert ist, soll laut Verbraucherzentralen bei seiner Versicherung künftig einfacher in einen anderen Tarif wechseln können.

3 Krankenhäuser: Mit der Krankenhausstrukturreform soll es künftig für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge geben. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Kliniken, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Damit sollen auch Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden – ohne Abstriche an der Versorgung in der Fläche.

4 Facharzttermin: Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht allerdings nicht.

5 Sterbehilfe: Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.

6 Palliativmedizin: Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird verbessert. Das Gesetz sieht vor, dass in ländlichen Regionen die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ausgebaut wird. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch Sachkosten wie Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung Betroffener sind künftig nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden.

Soziales

1 Rente: Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 Prozent. Die Renten dürften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund 5 Prozent im Osten steigen. Genau entscheidet sich das im Frühjahr.

2 Sozialabgaben: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen ab dem neuen Jahr etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigen bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.

3 Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten. Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis sechs Jahre sollen um 3 Euro auf 237 Euro und für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ebenfalls um 3 Euro auf 270 Euro angehoben werden. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind künftig 306 Euro im Monat vorgesehen.

4 Arbeitslosengeld: Arbeitnehmer, die immer wieder nur kurzfristig beschäftigt werden, erwerben schon nach sechs Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Sonderregelung wird bis Ende 2016 verlängert.

Pflege

Nach dem Bundestag hat Mitte Dezember auch der Bundesrat die zweite Stufe der Pflegereform gebilligt. In einer Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung unter anderem auf, die Länder in die geplanten Umstellungen rechtzeitig einzubinden. Dem Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zufolge sollen Patienten mit Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Kein Pflegebedürftiger soll durch die Reform schlechter gestellt werden. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Diese Umstellung und viele weitere Neuerungen wie etwa die Beitragserhöhungen werden zwar erst ab 2017 wirksam. Dennoch ändert sich bereits einiges zum Jahresbeginn. Ein Überblick:

1 Übergangspflege: Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, haben nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege, erklärt Ralf Suhr, Vorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege.

2 Beratung: Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person einer Beratung zustimmt“, sagt Suhr. Diese Beratung kann am Wohnhort der pflegebedürftigen Person stattfinden.

3 Versorgung: Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden. Die Heime sind zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet, erklärt Suhr. Außerdem müssen sie Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten schließen.

4 Rehabilitation: Pflegebedürftige sollen einen besseren Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen haben. Dazu müssen Medizinische Dienste mithilfe von Begutachtungsbesuchen auch den Rehabilitationsbedarf klären.