Altverträge überprüfen und anpassen – Tipp: Versicherungsschutz bei Kollisionen mit Tieren

Von Carla Lauwasser, SP-X
Wildtiere sind nicht die einzigen, mit denen man als Autofahrer zusammenprallen kann
Wildtiere sind nicht die einzigen, mit denen man als Autofahrer zusammenprallen kann Foto: SP-X

Bei Kollisionen mit Nutz- und Haustieren gehen Autofahrer unter Umständen leer aus. Vor allem, wenn sie noch ältere Versicherungstarife nutzen.

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SP-X/Heidelberg. Noch vor wenigen Jahren war die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel, die bei Kollisionen mit Nutztieren greift, nur selten in Kfz-Versicherungstarifen enthalten. Inzwischen ist sie Standard. Es lohnt sich daher, Altverträge zu überprüfen und eventuell anzupassen.

Wildtiere sind nicht die einzigen, mit denen man als Autofahrer zusammenprallen kann
Wildtiere sind nicht die einzigen, mit denen man als Autofahrer zusammenprallen kann
Foto: SP-X

In mittlerweile neun von zehn aktuellen Vollkasko-Tarifen sind Autofahrer aber inzwischen nicht nur bei Zusammenstößen mit Wildtieren versichert, sondern erhalten auch einen erweiterten Wildschadenschutz bei Unfällen mit Nutztieren wie Kühen oder Schafen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von rund 400 Vollkasko-Tarifen durch das Vergleichsportal Verivox. Die meisten dieser Tarife, 97 Prozent, versichern sogar Tiere aller Art, so dass etwa auch ein Schaden durch Haustierte mitversichert ist.

Es ist jedoch ratsam, sich nach einem Unfall mit Nutz- oder Haustieren immer zunächst an den Halter zu wenden, da dieser unter Umständen für den Schaden aufkommen muss.

Carla Lauwasser/SP-X