Mordprozess: Messer der Hitlerjugend als Tatwaffe
Möglich ist auch, dass ihn die Täter erwürgten oder ihm ein Kopfkissen auf das Gesicht drückten. Der dritte Prozesstag zeigte die Brutalität der Tat vom 4. Juni 2013 in aller Deutlichkeit – gleichwohl saßen die Söhne des Opfers auch an diesem Tag im Gerichtssaal. Christoph (45) und Christian (46) Drathen wollen den Prozess unbedingt verfolgen. Der Ältere sagt: „Das sind wir unserem Vater schuldig. Wir müssen das hier zu Ende bringen.“
Sein Bruder sagt: „Ich will alles wissen. Und ich muss dieses Kopfkino loswerden, diese ständigen Gedanken an die Tat.“ Die Rechtsmedizinerin listete sämtliche Verletzungen des 81- Jährigen auf – darunter eine gebrochene Rippe und zahlreiche Einblutungen an Auge, Ohr und Mund, die auf einen Erstickungstod hinweisen. Außerdem hatte der Mann rund ein Dutzend Schnittverletzungen am Hals, am Ohr und den Händen.
Die Wunden am Hals waren bis zu neun Zentimeter lang. Der mutmaßliche Haupttäter Peter B. (40) bedrohte und verletzte den Rentner mit einem Messer der Hitlerjugend. Es hatte eine 14 Zentimeter lange Klinge und ein Hakenkreuz am Griff. Warum B. gerade ein solches Messer verwendete, ist unklar. Er versenkte es laut seiner Aussage nach der Tat in der Mosel.
Ein Polizist zeigte im Prozess das „Asservat 59 – kleines, blutdurchtränktes Kissen“. Es war das Kissen, auf dem der Rentner schlief. Möglicherweise drückten die Angeklagten es dem Mann auf das Gesicht und erstickten ihn so. Am Montag halten der Staatsanwalt und die Anwälte wohl ihre Plädoyers. Am Dienstag soll das Urteil fallen.
haw