Staatsanwalt: Bullayer Bluttat war kein Mord - Ehemann der Angeklagten wird vom Amtsgericht wegen Einbruchdiebstahls zu einer Haft verurteilt
Koblenz/Maifeld
Staatsanwalt: Bullayer Bluttat war kein Mord - Ehemann der Angeklagten wird vom Amtsgericht wegen Einbruchdiebstahls zu einer Haft verurteilt
Koblenz/Maifeld - Die Bluttat von Bullay war der blanke Horror - aber kein Mord. Zu diesem Ergebnis kommt Oberstaatsanwalt Ralf Tries im Prozess am Landgericht Koblenz.
Lesezeit 4 Minuten
Er wertet die Tat als versuchten Raub mit Todesfolge. Und er forderte deshalb am vierten Prozesstag für das Geschwisterpaar nicht lebenslänglich. Er hält bei dem Mann 13,5 Jahre Haft für angemessen, bei der Schwester, die zuletzt auf dem Maifeld wohnte, acht Jahre Haft.