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Bullay/Koblenz
Richter entschieden: Bluttat von Bullay war kein Mord
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Jetzt haben sie ihr schriftliches Urteil vorgelegt und ihre Entscheidung auf 41 Seiten begründet. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nahmen ihre Revision zurück.
Laut dem Urteil verschafften sich die Täter in der Nacht zum 4. Juni 2013 mehrfach Zugang zum Haus des Rentners. Es ...