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Koblenz/Bullay

Staatsanwalt: Bullayer Bluttat war blanker Horror – aber kein Mord

Peter B. (links) und seine Schwester verdecken ihre Gesichter, während ihre Anwälte im Gericht mit ihnen sprechen. Sie haben zugegeben, den Rentner Ruprecht Drathen getötet zu haben. Foto: dpa
Peter B. (links) und seine Schwester verdecken ihre Gesichter, während ihre Anwälte im Gericht mit ihnen sprechen. Sie haben zugegeben, den Rentner Ruprecht Drathen getötet zu haben. Foto: dpa

Die Bluttat von Bullay (Kreis Cochem-Zell) war der blanke Horror – aber kein Mord. Zu diesem Ergebnis kommt Oberstaatsanwalt Ralf Tries im Prozess am Landgericht Koblenz.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner Der Staatsanwalt wertet die Tat als versuchten Raub mit Todesfolge. Und er forderte deshalb am vierten Prozesstag für das Geschwisterpaar nicht lebenslänglich, sondern für den Mann 13,5 Jahre, für seine Schwester acht Jahre Haft. War es Mord oder nicht? Das Gericht verkündet heute sein Urteil. Der letzte ...