Rheinland-Pfalz

Phishing: Fingierte Rechnungen sind gefährlich

Internetkriminelle werden immer unverfrorener: Derzeit häufen sich E-Mails von angeblichen Rechtsanwälten, die die Empfänger zur Kasse bitten, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mitarbeiterin Martina Totz verrät, wie man sich gegen solche Betrügereien wehrt.

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Rheinland-Pfalz – Internetkriminelle werden immer unverfrorener: Derzeit häufen sich E-Mails von angeblichen Rechtsanwälten, die die Empfänger zur Kasse bitten, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mitarbeiterin Martina Totz verrät, wie man sich gegen solche Betrügereien wehrt.

Die Fragen stellte Nicole Mieding

Woran erkenne ich, dass die E-Mail falsch ist und dass sich im Anhang der E-Mail ein Trojaner verbirgt?

Ein Merkmal ist eine Datei im ZIPFormat im Anhang. Ziel ist es, über den Anhang schädliche Viren-Software (Trojaner) auf dem Computer zu installieren. Mithilfe dieser Software wollen die Absender die Rechner fernsteuern und/oder Daten erspähen. Wer die Dateien öffnet, der riskiert, dass sein Computer ausgespäht wird und die Daten an die Betrüger übermittelt werden. Der Inhalt der E-Mails dreht sich meist um Bestellungen bei bekannten und existierenden Internetshops, Telekommunikationsunternehmen oder Versandhäusern, deren Namen missbraucht werden.

Die E-Mails stammen dann angeblich von der Mahnabteilung eines Unternehmens, von einem Inkassobüro oder, wie aktuell, von einem angeblichen Rechtsanwalt. Im Text wird auf den Anhang verwiesen, den der Empfänger öffnen soll, weil sich darin angeblich „die Kontonummer und die Einzelheiten der Bestellung“ befinden. Auffällig ist schlechtes Deutsch, fehlende oder falsche Angaben zum Sitz der Unternehmen oder der mahnenden Rechtsanwälte. Oft werden sie auch von privaten E-Mail- Adressen verschickt.

Was kann ich tun, wenn ich die Datei bereits geöffnet habe?

Hat man als Empfänger nur die reine E-Mail gelesen, ist der Trojaner in der Regel noch nicht aktiviert worden. Dieser verbirgt sich in der ZIP-Datei im Anhang. Hat man die geöffnet, sollte man einen Suchlauf mit einem Antivirenschutzprogramm starten. Betroffene, deren PC bereits durch ein Pop-up-Fenster mit dem Hinweis zur Zahlung eines Geldbetrages für die „Entsperrung“ belegt ist oder andere Störungen zeigt, sollten sich an einen Computerfachmann wenden und nach der Entsperrung vorsorglich die Passwörter ändern.

Wie soll ich auf die Zahlungsaufforderung reagieren: Muss ich schriftlich widersprechen?

Wer sich sicher ist, bei dem betreffenden Unternehmen tatsächlich keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die E-Mail unverzüglich aus dem Posteingang löschen und anschließend auch aus dem Papierkorb entfernen, damit der Trojaner keinen Schaden mehr anrichten kann. Da die Forderungen nicht gerechtfertigt sind, muss man sie auch nicht begleichen.

Sobald man solche E-Mails öffnet, erfahren die Betrüger, dass die Adresse regelmäßig genutzt wird. Die Folge ist, dass dann häufig noch mehr Spam- Mails eintreffen.