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Rheinland-Pfalz

Pensionsfonds sind rechtswidrig: Land bricht Verfassung

Von Ursula Samary
Land bricht Verfassung Foto: Franz Pfluegl -

Schwere Niederlage für die Landesregierung: Der höchst umstrittene Pensionsfonds ist in seiner 2006 geschaffenen Struktur verfassungswidrig – und damit auch der Doppelhaushalt 2014/15. Zu diesem Urteil kommt der Verfassungsgerichtshof (VGH). Der Knackpunkt: Das Geld, das das Land in den Pensionsfonds einzahlte, hätte nicht als Darlehen und damit als Investition deklariert werden dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten
Mit dem Etikett „Investition“ konnte das Land seine Obergrenze für neue Schulden rechtswidrig erhöhen. Denn die erlaubte Schuldenhöhe richtet sich nach der im Etat veranschlagten Summe der Investitionen. Nach diesem Urteil muss der Landtag nun entweder den Pensionsfonds auflösen oder ihn verfassungskonform gestalten. Entscheidet er sich für die zweite Lösung, muss ...
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Der Sündenfall von 2006

Für die Altersversorgung seiner Beamten und Richter hat Rheinland-Pfalz 1996 eine eigene Rücklage, einen Pensionsfonds, gegründet. Ziel war es, rechtzeitig vorzusorgen, wenn mit steigender Zahl der Beamten die Haushaltsbelastungen für die Zahlung der Pensionen deutlich zunehmen würde. Mit dieser Entscheidung betrat Rheinland-Pfalz 1996 Neuland.

Der verfassungswidrige Schwenk kam 2006: Das Geld, das an den Fonds transferiert wurde, deklarierte die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit als Investitionen. Das Geld wurde zuvor nicht mehr im Haushalt eingespart. Im Pensionstopf sind derzeit etwa 5,5 Milliarden Euro enthalten – überwiegend handelt es sich dabei um Schuldverschreibungen des Landes. us

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