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Bußgelder fürs Füttern von Schwänen und Tauben: OLG erklärt Verbote für rechtens
Koblenz - Kommunen dürfen grundsätzlich ein Fütterungsverbot von freilebenden Tieren wie Tauben oder Wasservögeln anordnen. Schwanenschützer aus Cochem müssen aber doch vorerst kein Bußgeld zahlen, unbelehrbare Taubenfütterer in Boppard dagegen schon.
Ein 60-Jähriger aus der Eifel und ein 77-Jähriger aus Cochem kümmern sich rührend um Schwäne. Entsprechend groß war die Empörung unter ...