Bingen
Unmtauschfrist nicht beachtet
Symbolbild Foto: dpa
Anzeige
Der Fahrer war zwar im Besitz eines Führerscheins, allerdings ebenfalls ausgestellt durch einen Staat außerhalb der Europäischen Union. Da der Fahrer bereits seit mehr als einem halben Jahr in Deutschland lebt, hat dieser Führerschein seine Gültigkeit verloren und hätte müssen umgeschrieben werden. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, er wird sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 9050
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
http://ots.de/vPCp5a
Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell