Plus
Boppard

Die Zukunft des Klosters bewegt viele Bürger

Von Suzanne Breitbach
Mehr als 200 Interessierte folgten der Einladung in die Bopparder Stadthalle.
Mehr als 200 Interessierte folgten der Einladung in die Bopparder Stadthalle. Foto: Suzanne Breitbach

Nach mehr als 30 Jahren Leerstand soll das Kloster Marienberg neues Leben eingehaucht bekommen. In welcher Form dies geschehen kann, erläuterte der österreichische Architekt und Investor Friedrich Ohnewein auf Einladung von Bürgermeister Walter Bersch im großen Saal der Bopparder Stadthalle der Bevölkerung.

Lesezeit: 4 Minuten
200 Interessierte waren gekommen, um mehr über eine mögliche Sanierung und das Projekt „Domicilium Marienberg“ zu erfahren. Seit Jahrzehnten hält das Klostergebäude Boppard schließlich in Atem. „Ich bin seit 1997 Bürgermeister in Boppard. Jetzt ist die Chance da, etwas Gutes aus dem Marienberg zu machen. Zu keiner Zeit war die ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Anleger profitieren von steuerlichem Vorteil

Boppard. Die Investition ins Kloster Marienberg kann für Anleger steuerlich interessant sein. Erhöhte Abschreibungen bei städtebaulichen Sanierungsgebieten oder bei Baudenkmalen werden nach dem Einkommenssteuergesetz begünstigt.

Für die geförderten Baukosten können bei Vorliegen der gesetzlichen Vorgaben statt der üblichen Abschreibung von 2 Prozent bzw. 2,5 Prozent für Vermietungsimmobilien erhöhte Abschreibungssätze von acht Jahren je 9 Prozent und anschließend vier Jahren zu 7 Prozent geltend gemacht werden, erläutert Manuela Bollinger von der Steuerberatungsgesellschaft Höffling, Pies, Müller Bollinger KG in Boppard. Binnen zwölf Jahren werden 100 Prozent dieser Kosten steuermindernd abgeschrieben.

Ein Beispiel: Bei einem Anteil der geförderten Kosten von 100  000 Euro und Anwendung des Spitzensteuersatzes kann in 12 Jahren eine Steuerentlastung von bis zu 48.000 (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erreicht werden. Steuervorteil für Selbstnutzer: Von den geförderten Kosten können zehn Jahre je 9 Prozent – also 90 Prozent – steuermindernd geltend gemacht werden. So lässt sich bei 100.000 Euro Kosten eine Steuerentlastung von bis zu 43.000 Euro erreichen.

Meistgelesene Artikel