Boppard. Die Investition ins Kloster Marienberg kann für Anleger steuerlich interessant sein. Erhöhte Abschreibungen bei städtebaulichen Sanierungsgebieten oder bei Baudenkmalen werden nach dem Einkommenssteuergesetz begünstigt.
Für die geförderten Baukosten können bei Vorliegen der gesetzlichen Vorgaben statt der üblichen Abschreibung von 2 Prozent bzw. 2,5 Prozent für Vermietungsimmobilien erhöhte Abschreibungssätze von acht Jahren je 9 Prozent und anschließend vier Jahren zu 7 Prozent geltend gemacht werden, erläutert Manuela Bollinger von der Steuerberatungsgesellschaft Höffling, Pies, Müller Bollinger KG in Boppard. Binnen zwölf Jahren werden 100 Prozent dieser Kosten steuermindernd abgeschrieben.
Ein Beispiel: Bei einem Anteil der geförderten Kosten von 100 000 Euro und Anwendung des Spitzensteuersatzes kann in 12 Jahren eine Steuerentlastung von bis zu 48.000 (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erreicht werden. Steuervorteil für Selbstnutzer: Von den geförderten Kosten können zehn Jahre je 9 Prozent – also 90 Prozent – steuermindernd geltend gemacht werden. So lässt sich bei 100.000 Euro Kosten eine Steuerentlastung von bis zu 43.000 Euro erreichen.