Urteil im Fundkatzen-Prozess: VG soll Tierarztkosten bezahlen
Von Martina Koch
Symbolbild.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Im Streit um die Übernahme der Kosten für die Behandlung dreier verletzter Fundkatzen hat das Koblenzer Verwaltungsgericht zugunsten der klagenden Tierarztpraxis entschieden: Demnach muss die Verbandsgemeinde (VG) Pellenz der Klägerin Tierarztkosten in Höhe von 2036,12 Euro erstatten.
Lesezeit: 2 Minuten
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – und daran wird sich unter Umständen auch nichts mehr ändern: Die beklagte VG prüft derzeit, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Dann würde der Fall an das Oberverwaltungsgericht weiterverwiesen. „Wir wünschen uns eine höchstrichterliche Klärung des Sachverhalts. Eine solche Entscheidung ...
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