Nach mehr als einem Jahr erbitterten Streits um die Brücke ist die Politik zum Handeln aufgefordert. Sie muss vor allem eines: konstruktive Gespräche führen.
Ein Verkehrsgutachten zu beauftragen, dürfte kein Problem sein. Dies wird aber nicht genügen, um den Streit beizulegen. Denn eine neue Prognose der Verkehrsströme wird wieder nur eine tendenzielle Bewertung zulassen und nicht konkret festlegen, ob es sich um ein kommunales oder um ein Landesprojekt handelt. Dies wird wohl erst nach dem Abschluss eines Raumordnungsverfahrens möglich sein.
Gebetsmühlenartig wird seit Monaten wiederholt, weshalb die Brücke nur ein wahlweise kommunales oder ein Landesprojekt sein könne. Der Bürger gewinnt dabei zunehmend den Eindruck, dass es im Disput zwischen Rhein-Hunsrück-CDU und Land längst nicht mehr um den Bau der Brücke geht, sondern um einen bauklötzchenähnlichen Wettstreit, wer am Ende Recht behält.
Die AfD ist pragmatisch vorgegangen und hat bereits vor Monaten bei dem zur Neutralität verpflichteten Wissenschaftlichen Dienst des Landtags ein Gutachten beauftragt, das eine klare Frage zur straßenrechtlichen Einordnung stellt. Doch die Antwort fällt eben nicht ganz so leicht, wie manche es sich gern machen. Dass die Brücke eine weitreichende, hoffentlich sogar überregionale Bedeutung hat, dürfte grundsätzlich klar sein, sonst bräuchte sie ja niemand. Wenn aus dieser Logik heraus aber nur verhärtete politische Positionen entwickelt werden, dann wird die Brücke sicher nie gebaut.