Diez/Rhein-Lahn

Grundsteuerreform: Bei der Bewertung der Flächen gibt es Gewinner und Verlierer in der Region

Um einige Kernpunkte der Grundsteuerreform ging es bei einer CDU-Diskussionsveranstaltung, bei der Neubewertung von Grundstücken (wie hier im Baugebiet Hohe Straße II in Diez) ansteht.  Foto: Archivbild Andreas Galonska
Um einige Kernpunkte der Grundsteuerreform ging es bei einer CDU-Diskussionsveranstaltung, bei der Neubewertung von Grundstücken (wie hier im Baugebiet Hohe Straße II in Diez) ansteht. Foto: Archivbild Andreas Galonska

Sie betrifft rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland, wird schon lange diskutiert und jetzt schrittweise umgesetzt: die Grundsteuerreform, die 2018 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Das Thema sorgt bei vielen Menschen für Unsicherheit, Sorgen und viele Fragen.

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Deshalb stand die Grundsteuerreform nun im Mittelpunkt der aktuellen „CDU im Dialog“- Veranstaltung, die als Onlinekonferenz stattfand. Als Experten informierten dabei die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Karina Wächter und Christof Reichert über das vielschichtige Thema. Die CDU-Kreisvorsitzenden aus Koblenz Josef Oster (MdB) und dem Rhein-Lahn-Kreis Matthias Lammert (MdL) begrüßten neben dem Referenten mehr als 75 Gäste, die sich zugeschaltet hatten und mit ihren zahlreichen Fragen für einen sehr lebendigen Austausch sorgen sollten, so die Pressemitteilung.

Große Bedenken geäußert

Klar war sowohl bei der sehr informativ aufbereiteten Präsentation der beiden Redner als auch während der Fragerunde, dass es große Bedenken wegen der Reform gibt. Daran ließen die Referenten keinen Zweifel aufkommen: Viele erwarten bereits jetzt ein Bürokratiemonster, und auch Karina Wächter als ausgebildete Steuerberaterin berichtete, dass noch viele Fragen nicht geklärt sind, obwohl seit Kurzem die ersten Grundeigentümer wegen der Grundsteuerreform Post vom Finanzamt im Briefkasten haben.

Karin Wächter und Christoph Reichert erläuterten die Hintergründe der heutigen Reform: Die Grundsteuer ist eine maßgebliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Alle kommunalpolitisch Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, die sich kürzlich mit den Haushalten beschäftigt haben, mussten den Hebesatz dieser Steuereinnahme teils kräftig anheben, um die Einnahmen zu verbessern, da sonst die Aufsichtsbehörde keine Genehmigung erteilt hätte.

Zahlen müssen Grundsteuer alle, denen in Deutschland Wohneigentum, Baufläche oder Bauland oder eine forstwirtschaftliche Nutzfläche gehört. Grundsteuer B wird auf bebaute und nicht bebaute Grundstücke erhoben, Grundsteuer A gilt für landwirtschaftliche. Die Grundsteuer wird in mehreren Schritten erhoben: Das Finanzamt ermittelt auf Basis des Bewertungsgesetzes den Einheitswert – in der Regel durch das Ertragswertverfahren – und erlässt den Einheitswertbescheid.

Mit dem Einheitswert wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Wohnortgemeinde ermittelt dann die zu zahlende Steuer aus Grundsteuerhebesatz und Grundsteuermessbetrag. So kompliziert das klang: Karina Wächter versicherte voller Enthusiasmus und zeigte anschaulich, dass sogar diese Materie Spaß machen kann.

Zur Reform: Ab 2025 greift eine Neuregelung, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige „Einheitsbewertung“ als verfassungswidrig eingestuft hat. Alle Grundstücke müssen nun neu bewertet werden, und es wird dabei Gewinner und Verlierer geben.

Der Bund gibt diese Neuregelung vor, die Länder können jedoch unterschiedliche Berechnungen anwenden. Karina Wächter und Christof Reichert erläuterten verschiedene Modelle und den ganz einfachen Vorschlag der CDU mit einem eigenen Gesetzentwurf: Hier wären Grundstückfläche, Bodenrichtwert und Steuermesszahl die Berechnungsparameter. Da diese Daten schon vorliegen, wäre keine aufwendige Erhebung nötig, die nun auf alle Grundbesitzer zukommt.

Fragen zu Keller und Speicher

Die Referenten erläuterten schon während ihrer Präsentation, aber auch im Anschluss zahlreiche Fragen der interessierten Konferenzgäste: Wie kann der Grundstückeigentümer die anzugebende Wohnfläche ermitteln, was zählt überhaupt zur Wohnfläche. Welche Besonderheiten und nicht zu erfassende Flächen wie Keller, Speicher, Abstellräume und gewerblich genutzte Arbeitszimmer gibt es. Viele Infos dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Nach einer rund 90-minütigen Veranstaltung dankten Josef Oster und Matthias Lammert den Referenten und dem Publikum. Karina Wächter und Christof Reichert bleiben weiter „am Ball“ und versprachen, auch für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.

Die nächste Veranstaltung in der Reihe „CDU im Dialog“ ist für den 13. Juni in der VG Nastätten geplant. Infos dazu gibt es frühzeitig auf der Homepage der CDU Rhein-Lahn. red