Diez

Neue Corona-Regeln bei der VG-Verwaltung Diez: Das müssen Bürger ab sofort bei einem Besuch beachten

Der aktuelle Hinweis zu der 3 G-Regel am Haupteingang zur Diezer Verbandsgemeindeverwaltung.
Der aktuelle Hinweis zu der 3 G-Regel am Haupteingang zur Diezer Verbandsgemeindeverwaltung. Foto: VG Diez

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens regelt die Verbandsgemeindeverwaltung Diez den Publikumsverkehr neu: Ab sofort gilt, dass für eine persönliche Vorsprache in der Verwaltung – sowohl im Bürgerbüro als auch in allen Fachbereichen – wieder eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist, wie zuletzt im Frühjahr 2020. Was Bürger darüber hinaus beachten müssen.

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Alle Besucher sind daher gebeten, zunächst aktiv einen Termin mit dem im Einzelfall zuständigen Fachbereich beziehungsweise mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter zu vereinbaren, bevor sie die Verwaltung aufsuchen. Wer zuständig ist, kann auch über die Zentrale im Bürgerbüro telefonisch erfragt werden. Alle Angelegenheiten, die ohne eine persönliche Vorsprache, also per Brief, E-Mail oder telefonisch erledigt werden können, sollen im Sinne einer Kontaktreduzierung möglichst auch auf diesen Wegen abgewickelt werden.

„Mit großer Sorge blicken wir auf die leider enorm ansteigenden Inzidenzwerte und vor allem die Hospitalisierungsrate sowie die Intensivstationen-Auslastung. Die daher nun leider wieder erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien sind jedoch zweifellos geboten, um Infektionsrisiken so weit wie machbar zu minimieren,“ so Bürgermeister Michael Schnatz. Die nun getroffenen Regelungen:

Der Zutritt ins Gebäude geschieht grundsätzlich über den Haupteingang am Bürgerbüro. Dort wird eine Einlasskontrolle durchgeführt, bei der ein 3 G-Nachweis nebst Personalausweis vorzuzeigen ist: also entweder der Impfausweis oder eine Genesenenbescheinigung (beziehungsweise die jeweils digitale Variante im Handy) oder ein negativer Corona-Test. Sogenannte Selbsttests reichen nicht aus, sondern es ist ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) oder ein zertifizierter Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich.

Für Vorsprachen im Bürgerbüro wird der Besucherzugang über getrennte Eingangs- und Ausgangsbereiche gesteuert. Für alle Vorsprachen in den übrigen Fachbereichen der Verwaltung gilt, dass die Besucher vom Haupteingang durch ihren jeweiligen Gesprächspartner persönlich abgeholt und durch das Gebäude bis in die Büros der Fachabteilungen begleitet werden.

3-G-Regeln gelten auch für Mitarbeiter und den Bürgermeister

„Schon zu Beginn der Pandemie haben wir Aufsteller aus Plexiglas auf den meisten Schreibtischen installiert, die eine Tröpfcheninfektion mit dem Coronavirus während des Miteinandersprechens verhindern“, erläutert Bürgermeister Michael Schnatz. Wer Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber aufweist, sollte auf einen Besuch nach Möglichkeit verzichten und auf andere Weise den Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.

Für Besucher und auch für alle Mitarbeiter der Verwaltung gilt, dass während des Gesprächs ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden muss. Nach Beendigung des Gesprächstermins begleiten die Sachbearbeiter ihren Besuch wieder zurück ins Erdgeschoss, wo dann ausschließlich über den ehemaligen Haupteingang das Verwaltungsgebäude verlassen wird. Dies soll Begegnungen in den Fluren, in denen die Einhaltung eines Mindestabstands nicht immer möglich ist, auf ein Minimum reduzieren.

„Die Verwaltung will so weit wie möglich unkompliziert und bürgerfreundlich, dabei aber möglichst risikoarm ihre Aufgaben wahrnehmen“, unterstreicht Bürgermeister Schnatz. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich auch ich selbst unterliegen gleichermaßen der 3 G-Regelung, und dies wird beim Dienstbeginn, also vor Betreten des Verwaltungsgebäudes, auch überprüft – und zwar täglich von montags bis freitags.“

Er bittet alle Besucher der Verwaltung, „die neuen Regelungen für die Zeit ab dem 24. November vollumfänglich mitzutragen, die erforderlichen Nachweise griffbereit dabei zu haben und den immerwährenden Gedanken an gegenseitigen Schutz wieder zur Alltagsroutine werden zu lassen“. Nur so werde es gelingen, dem aktuell wieder deutlich zunehmenden Infektionsgeschehen entgegenzutreten, sodass „wir unsere Aufgaben risikominimiert wahrnehmen können – im Interesse aller Beteiligten“.