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Diez
Bewuchs an den Aarmauern in Diez: Das sagen Behörden und Naturschützer
„Bei der Aar handelt es sich um ein Gewässer II. Ordnung, für das der Kreis unterhaltungspflichtig ist. Gemäß Paragraf 35, Absatz 3 Landeswassergesetz werden aufgrund der wasserwirtschaftlichen Bedeutung der Aar die erforderlichen Maßnahmen vom Land durchgeführt“, erklärt dazu Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.
Der Rhein-Lahn-Kreis sei demnach ...