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Kommentar: Kritik inhaltlich berechtigt, Art und Weise blamabel

Die Kritik an den für Bürger wie Politik wenig nachvollziehbaren Meinungsdifferenzen zwischen Stadt und Landkreis bezüglich der Erstattung von internen Leistungen zu Lasten des Jugendamtes ist weitestgehend berechtigt. Nicht, weil Stadt und Kreis noch keine Einigung erzielt haben – es geht schließlich ums Geld und das kann dauern –, sondern weil diese Schwierigkeiten nie in dieser Klarheit kommuniziert wurden. Erst als die Jäger, in diesem Fall mal wieder FWG/Büfep, Blut geleckt und weiter gebohrt haben, hat die OB Auskunft gewährt. Das wäre auch früher gegangen. Transparenz sieht anders aus. Über Vorgänge aus 2015 vier Jahre später noch zu diskutieren, das ist der Öffentlichkeit und den Ausschüssen schwer vermittelbar. Auch wenn das verwaltungsintern durchaus gängig sein mag.

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Nur müssen die Kritiker, die nun anscheinend das Jugendamt als schicksalhaftes Zünglein an der Waage, von dem der finanzielle Gedeih und Verderb der Stadt Bad Kreuznach abhängt, identifiziert haben, aufpassen, dass man die eines Volksvertreters würdige Form der Darbietung nicht verliert. Fragenkataloge, die einem Papier aus einem Untersuchungsausschuss ähneln, ständiges ...