Plus
Bad Kreuznach
Kolumne „Randnotizen“ zum Wochenende: Das war die Woche mit Witz-Urteilen und Baum-Skandal
Die Richterin attestiert dem Mann, er habe keine Reue gezeigt. Weil er aber die Tat nicht ganz durchgezogen hat (juristisch nennt man das: Rücktritt vom Tötungsvorsatz), gibt es am Bad Kreuznacher Landgericht für einen Nackenstich zwei Jahre – natürlich, so ist es in Bad Kreuznach Brauch – auf Bewährung. Der ...