Mainz

So wählen Sie richtig

Die Kandidaten für die OB-Wahl in Mainz (im Uhrzeigersinn): Günter Beck (Grüne), Klaus Bohland (parteilos), Lukas Augustin (CDU), Matthias Hepner (Piraten), Heinz-Werner Stumpf (Pro Mainz), Rainer Riemann (parteilos), Michael Ebling (SPD) und Claudius Modeler (ÖDP).
Die Kandidaten für die OB-Wahl in Mainz (im Uhrzeigersinn): Günter Beck (Grüne), Klaus Bohland (parteilos), Lukas Augustin (CDU), Matthias Hepner (Piraten), Heinz-Werner Stumpf (Pro Mainz), Rainer Riemann (parteilos), Michael Ebling (SPD) und Claudius Modeler (ÖDP). Foto: dpa

Am Sonntag wird's ernst: Die Mainzer wählen ihren neuen Oberbürgermeister. Wer darf wählen, wo kann ich mir die Kandidaten noch mal angucken und was machen eigentlich Sehbehinderte? Hier die Antworten.

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Mainz – Wer noch nicht hat, kann noch. Wer sich auf den letzten Drücker entscheidet, seine Stimme zur Oberbürgermeisterwahl abzugeben, für den hat die MRZ letzte Tipps zusammen getragen.

  1. Die Wahllokale sind geöffnet am Sonntag, 11. März, 8 bis 18 Uhr.
  2. Jeder darf nur ein Kreuz machen. Sobald jemand etwas auf den Stimmzettel malt, ist dieser ungültig.
  3. Jeder Wahlberechtigte hat, wenn alles gut gelaufen ist, bis zum 19. Februar mit der Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Darauf steht auch, in welchem Wahlbezirk Sie wohnen und wo genau Ihr Wahllokal sich befindet. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon weggeworfen haben, macht dies nichts. Denn im Wahllokal müssen Sie ohnehin Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Wer ins falsche Wahllokal geht, dem wird dort mitgeteilt, wo er seinen Stimmzettel ausfüllen darf. Der Name Wahllokal trügt übrigens: Eine Verpflegung gibt es nicht.
  4. Wer ist überhaupt wahlberechtigt? Ganz einfach: Aktiv wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet hat.
  5. Sie müssen zudem am Wahltag – 11. März – Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt: Falls es zur Stichwahl am 25. März kommt, sind alle Mainzer wahlberechtigt, die bis dahin 18 Jahre alt geworden sind.
  6. Sie müssen seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Mainz haben, also seit dem 11. Dezember 2011. Falls es zur Stichwahl kommt, siehe Punkt 5.
  7. Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte können noch am heutigen Samstag von 10 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr beim Blinden- und Sehbehindertenverein Rheinhessen in der Unteren Zahlbacher Straße 68 abgeholt werden (Bushaltestelle Hauptfriedhof). Mit diesen Wahlschablonen können Blinde und Sehbehinderte den Stimmzettel alleine und ohne fremde Hilfe ausfüllen.
  8. Wer sich die Kandidaten noch mal im Fernsehen anschauen möchte, hat dazu am Samstag und Sonntag, ab 9, 13 und ab 16.45 Uhr im Offenen Kanal TV Mainz die Gelegenheit. Die 15-jährige Moderatorin Amina begleitet jeweils einen der drei aussichtsreichsten Kandidaten bei einem Spaziergang vom Fischtor zum Rathaus. Dabei spricht sie vor allem Fragen an, die jüngere Leute interessieren dürften.
  9. Noch eine Entscheidungshilfe: Das Netzwerk von Attac Mainz hat die Oberbürgermeister-Kandidaten zu globalisierungskritischen Aspekten befragt und Antworten von sechs Kandidaten bekommen.

Armin Thomas