Rheinland-Pfalz

Sachkundenachweis: Gefährliche Tiere im Blick der Politik

Ob Königspython, Kobra, Spinne oder Skorpion: Exotische und potenziell gefährliche Haustiere sind längst keine Seltenheit mehr. Immer wieder schaffen es ausgebüxte Exoten in die Zeitungen.

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Von unserer Reporterin Susanne Schneider

Erst vor Kurzem wurde zum Beispiel in Koblenz ein Python im Motorraum eines BMW gefunden, nur wenig später ein Skorpion in einem Autohaus.

Da verwundert es nur wenig, dass die bundesweit nicht einheitliche geregelte Haltung dieser Tiere Anlass für Diskussionen bietet. So gibt es in Rheinland-Pfalz zurzeit keine speziellen Vorschriften, welche die private Haltung gefährlicher Tiere betrifft. Einzig aus Gründen des Artenschutzes, zum Beispiel nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz, besteht für bestimmte Tierarten eine Meldepflicht. Dies soll sich nach dem Willen des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums aber bald ändern.

Damit die Halter von exotischen Tierchen auch wissen, wie sie Schlange und Co. richtig unterbringen und pflegen, plant die Landesregierung dem Ministerium zufolge für Tiere einer besonders geschützten Art, die für Menschen lebensgefährlich werden können, künftig einen Sachkundenachweis vorzuschreiben. Zu den besonders geschützten Arten zählen unter anderem giftige Schlangen, Wildkatzen aller Größen, Bärenarten und Wölfe, aber auch verschiedene Spinnentiere.

Zwar schreibt das Bundesnaturschutzgesetz ohnehin vor, dass Halter von unter Artenschutz stehenden Tieren ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben müssen, im Landesnaturschutzgesetz will das Umweltministerium diese Notwendigkeit aber noch einmal betonen. Außerdem plant das Ministerium, dass die Halter solcher Exoten eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500 000 Euro nachweisen müssen.

„Damit soll sichergestellt werden, dass die Halter auch die Kosten für etwaige Schäden übernehmen können“, heißt es aus dem Ministerium. Ein Paradebeispiel für solche Schäden ist ein Fall aus dem Ruhrgebiet. Dort verschwand eine in einem Mehrfamilienhaus gehaltene hochgiftige Monokelkobra unbemerkt vom Besitzer aus ihrem Terrarium. In der Folge rückten Einsatzkräfte des THW, der Feuerwehren, des DRK und das Ordnungsamt an; mit Mini-Kameras wurde nach der Schlange gesucht, Böden, Wände und Zwischendecken freigelegt.

Dem Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes geht die Einführung eines Sachkundenachweises noch nicht weit genug. „Wir sind für ein generelles Verbot der Privathaltung bestimmter Tiere, nicht nur gefährlicher“, sagt der Vorsitzende des Landesverbandes Andreas Lindig. Die Haltung von manchen Exoten erfordert laut Lindig derart viel Sachverstand, dass Privatpersonen dies nicht leisten können. „Das reicht von der Ernährung über eine aufwendige Haltung bis zum richtigen Tierarzt“, erklärt Lindig. So sind die meisten Kleintierpraxen nicht für die Behandlung exotischer Tiere geeignet. Für spezialisierte Praxen müssen deshalb oft weite Wege in Kauf genommen werden, worüber sich nicht jeder Besitzer vorab im Klaren ist.

Zudem stört sich der Vorsitzende daran, dass seiner Ansicht nach bei den Plänen des Umweltministeriums nicht das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. „Unabhängig davon, ob ein Tier für Menschen lebensgefährlich werden kann, müssen exotische Tiere vor schlechter Haltung geschützt werden“, fordert Lindig. Er ist zudem der Meinung, dass die Einführung eines Sachkundenachweises nicht automatisch sicherstellt, dass die Halter auch tatsächlich genügend Fachwissen besitzen. „Solange es Tierbörsen gibt, auf denen wilder Handel mit exotischen Tieren getrieben wird, ist eine Kontrolle gar nicht möglich“, meint der Vorsitzende.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) dagegen hält ein generelles Haltungsverbot für giftige Tierarten für unangebracht, da erfahrene Besitzer sicher mit ihren Tieren umgehen können und häufig Fund- oder Abgabetiere aufnehmen. Stattdessen spricht sich der ZZF für die bundesweite Einführung eines Sachkundenachweises aus, wie er in Rheinland-Pfalz kommen soll. Zu den verbreitetsten giftigen Tieren zählen laut dem Verband Giftschlangen wie Buschvipern, Bambusottern, Lanzenottern oder auch Taipane, deren Giftbiss lebensgefährlich ist. Gelangt das Gift von Speikobras in die Augen, kann dies zu einer Hornhautschädigung führen. Nicht zu empfehlen sind auch die schmerzhaften Stiche der hochgiftigen Skorpione der Gattung Androctonus. Allesamt Tiere, die nicht in die Hände von Anfängern gehören.

Eine bundesweite Regelung der privaten Haltung von gefährlichen Tieren ist noch nicht in Sicht. Die Problematik ist aber auch in Berlin bekannt. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, wird derzeit geprüft, ob auch auf Bundesebene verbindliche Anforderungen an die private Haltung von bestimmten exotischen Tieren nötig sind.