Nach der Kölner Silvesternacht: Wird Abschiebung verschärft?

Was ist in der Silvesternacht rund um den Kölner Hauptbahnhof passiert und wer ist dafür verantwortlich? Auch eine Woche nach den Übergriffen auf Frauen sind viele Fragen offen. Unklar ist, wer die Täter waren und ob hinter dem Vorgehen bandenmäßige Strukturen steckten.
Was ist in der Silvesternacht rund um den Kölner Hauptbahnhof passiert und wer ist dafür verantwortlich? Auch eine Woche nach den Übergriffen auf Frauen sind viele Fragen offen. Unklar ist, wer die Täter waren und ob hinter dem Vorgehen bandenmäßige Strukturen steckten. Foto: dpa

Eine Woche nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln sind noch viele Fragen offen. Behörden und Politiker weisen sich gegenseitig die Schuld für das Unterschätzen der Lage zu. Wir geben Antworten auf einige Fragen:

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Unter welchen Bedingungen können straffällig gewordene Ausländer abgeschoben werden?

Was ist in der Silvesternacht rund um den Kölner Hauptbahnhof passiert und wer ist dafür verantwortlich? Auch eine Woche nach den Übergriffen auf Frauen sind viele Fragen offen. Unklar ist, wer die Täter waren und ob hinter dem Vorgehen bandenmäßige Strukturen steckten.
Was ist in der Silvesternacht rund um den Kölner Hauptbahnhof passiert und wer ist dafür verantwortlich? Auch eine Woche nach den Übergriffen auf Frauen sind viele Fragen offen. Unklar ist, wer die Täter waren und ob hinter dem Vorgehen bandenmäßige Strukturen steckten.
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Grundsätzlich regeln dies die Paragrafen 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes. Früher galt die starre Grenze, dass ein Ausländer, der zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, ausgewiesen werden muss. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss die Ausweisung aber immer eine Abwägungsfrage sein. Wem Tod oder Folter in seinem Heimatland droht, darf ohnehin nicht ausgewiesen werden. Für Flüchtlinge gilt die Regelung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach ein Straftäter mindestens zu drei Jahren Gefängnis verurteilt sein muss, um ihn auszuweisen. Dies will die Union ändern: „Wer sein Gastrecht auf derart schändliche und verwerfliche Weise missbraucht wie die Straftäter von Köln, hat sein Bleiberecht in unserem Land verwirkt“, sagte Unionsinnenexperte Stephan Mayer unserer Redaktion. Deswegen müsse sich die Politik in nächster Zeit sehr genau ansehen, ob die rechtlichen Hürden für die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer zu hoch sind. Die bisherige Voraussetzung einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe für Migranten mit Flüchtlingsstatus sei „jedenfalls zu eng“, erklärte der CSU-Politiker.

Sind die Vorwürfe von Innenminister Thomas de Maizière gegen die Polizei in Köln gerechtfertigt?

Es ist jedenfalls zu früh, um das Geschehen wirklich bewerten zu können. Im Bahnhof ist die Bundespolizei zuständig. Um den Bahnhof herum müssen die Landesbeamten für Ordnung sorgen. Eine peinliche Panne bei der Polizei war in jedem Fall die Pressemitteilung am Neujahrstag, wonach die Silvesternacht friedlich verlaufen sei. Zumal schon am Neujahrstag die Sonderermittlungsgruppe eingesetzt wurde. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, forderte als Konsequenz mehr „Menschen mit Migrationshintergrund“ für die Polizei. „So können wir ein noch stärkeres Zeichen in Richtung wehrhafter Demokratie setzen, ob das nun gegenüber Rechtsextremen ist, die fast täglich ein Asylbewerberheim anzünden, um das christliche Abendland zu verteidigen, oder gegenüber Sexisten mit Migrationshintergrund.“ Die Polizei nahm Mazyek gegen Kritik in Schutz: „Ich finde es schäbig, jetzt auf die Polizei draufzuschlagen, die ohnehin notorisch, oft auch an Feiertagen, unterbesetzt ist, weil an der falschen Stelle Kosten eingespart werden.“

Bedarf es Reformen, um Taten wie die in Köln zu verhindern?

Die meisten Politiker sind der Ansicht, dass unsere Regeln gut genug sind. Aber sie werden oft nicht konsequent genug angewendet. Dies gilt etwa für Abschiebungen. Die Linke sieht dennoch Handlungsbedarf. Um Frauen besser zu schützen, fordert sie härtere Strafen für Vergewaltiger: „Die gegenwärtige Gesetzeslage und die äußerst restriktive Auslegung in der Rechtsprechung schützen Frauen nur unzureichend im Fall von Vergewaltigungen“, sagte Linken-Chefin Katja Kipping unserer Redaktion. „Nein heißt vor dem Gesetz nicht unbedingt Nein: Laut Strafgesetzbuch gilt es noch lange nicht als Vergewaltigung, wenn eine Frau nicht will“, sagte Kipping. „Die Linke fordert eine Gesetzesänderung: Frauen müssen künftig vor nicht einverständlichen sexuell bestimmten Handlungen geschützt werden.“

Müssen die Vorfälle als organisierte Kriminalität gelten?

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Übergriffe in Köln, Stuttgart und Hamburg als eine „völlig neue Dimension organisierter Kriminalität“ beschrieben. Laut Bundeskriminalamt werden Straftaten allerdings nur dann der organisierten Kriminalität zugerechnet, wenn sie mehrere Bedingungen erfüllen: Unter anderem müssen die Täter gewerbliche Strukturen nutzen und versuchen, Politik, Medien oder Verwaltung zu beeinflussen. Die bisherigen Erkenntnisse lassen diese Einschätzung nicht zu. „Dass die Frauen auch beraubt wurden, deutet darauf hin, dass die Täter mit Taschendiebbanden in Verbindung stehen“, sagte Michael Böhl vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. „Nach dem jetzigen Kenntnisstand handelt es sich um bandenmäßige Strukturen, nicht aber um organisierte Kriminalität.“

Spielt das Frauenbild der wohl arabischstämmigen Täter eine Rolle?

Samuli Schielke, Wissenschaftler am Zentrum Moderner Orient in Berlin, warnt vor einfachen Kausalzusammenhängen: „Bisher ist über die Herkunft der Täter und deren Sozialisation noch gar nichts bekannt.“ Die vermeintliche arabische Herkunft sage nichts über das Weltbild der Männer aus – dafür seien die mehr als 20 arabischen Länder mit insgesamt mehr als 200 Millionen Einwohnern viel zu unterschiedlich. Ein Beispiel: Während sexuelle Übergriffe auf Frauen in Ägypten ein viel diskutiertes Phänomen in der Gesellschaft seien, sei das Problem in Syrien viel weniger ausgeprägt, erklärt der Wissenschaftler, der zu diesem Thema geforscht hat. Zudem sieht Schielke die Gefahr, muslimischen Männern automatisch fehlenden Respekt vor Frauen zu unterstellen: „Dass die Männer aus traditionellen Gesellschaften kommen, heißt nicht, dass sie Frauen nicht respektieren.“ Joris Hielscher/

Gregor Mayntz/Eva Quadbeck