Mainz/Berlin

Kein schädlicher Infraschall aus Windkraft: Messfehler sorgte jahrelang für Argumente gegen den Anlagenausbau

Von Jochen Magnus
Foto: picture alliance / Frank Rumpenhorst/dpa

Ende April entschuldigte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) öffentlich: „Es tut mir sehr leid, dass falsche Zahlen über einen langen Zeitraum im Raum standen.“ Mehr als 15 Jahre lang hatte ein Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen viel zu hoch veranschlagt – statt 64 Dezibel wurden demnach 100 Dezibel als Grundlage genommen. Zwischen den Werten liegen Welten, räumte Altmaier ein. Dabei war die angebliche Schallbelastung stets ein Hauptargument von Windkraftgegnern gewesen.

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Der Unterschied von 64 zu 100 Dezibel erscheint den Laien eher klein, es klingt nach ungefähr zwei Drittel des ursprünglichen Wertes. Doch weil es sich um eine logarithmische Skala handelt, bei der drei Dezibel in etwa einer Verdoppelung der Schallintensität entsprechen, wächst sich die Differenz von 36 Dezibel beinahe auf den Faktor 4000 aus. Leider ist die Physik auch im Fach der Akustik kompliziert, und neben der Schallintensität gibt es noch den Schalldruckpegel, mit dem sich die menschliche Wahrnehmung besser darstellen lässt. In diese Größe umgerechnet, bedeutet die Korrektur des Bundesamtes eine Reduktion auf 1,6 Prozent des ursprünglich genannten Wertes. Egal, ob der Fehler nun im Bruchteil eines Promille oder im 1-Prozent-Bereich liegt: Ist das Thema „Krank durch Windkraftlärm“ damit vom Tisch?

Nicht, wenn man auf den Mainzer Herzchirurgen Christian Vahl hört. Er hatte zwar mit dem viel zu hohen Wert experimentiert, glaubt aber nun, dass die Korrektur nichts an den Stresswirkungen von Infraschall ändert. Auch bei niedrigeren Schallpegeln hätten weitere Experimente „einen qualitativen Effekt“ auf menschliches Gewebe nachgewiesen. Allerdings muss sich der Mediziner inzwischen der Tatsache stellen, dass moderne Messungen bereits in wenigen Hundert Meter Entfernung von Windrädern überhaupt keinen von dort ausgehenden Infraschall mehr feststellen können. „In 700 Meter Abstand von Windenergieanlagen war zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Anlagen der gemessene Infraschallpegel nicht mehr nennenswert oder nur in geringem Umfang erhöht. Der Infraschall wurde im Wesentlichen vom Wind erzeugt und nicht von den Windenergieanlagen“, so steht es im Fazit einer Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015. Die Landesbehörde war seinerzeit ausgerechnet wegen der falschen Ergebnisse der Bundesbehörde massiv angefeindet worden – sogar vom BGR selbst, das sehr lange auf seiner Fehlmessung beharrte.

Andere Studien bestätigen die Baden-Württemberger, ihre Messungen gelten in Fachkreisen als relevant. Das Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung hatte beispielsweise in nur 300 Meter Abstand zu einem Windrad nur eine durchschnittliche Infraschallbelastung von 56 Dezibel gemessen. Das ist weit weniger als sogar der Mainzer Mediziner Vahl als Untergrenze für mögliche gesundheitliche Folgen annimmt. Der Bayreuther Physiker Stefan Holzheu ging noch einen Schritt weiter und beschreibt ein Experiment, eine Autobahnfahrt mit seinem schon etwas älteren Familien-Turbodiesel. Das Auto war zu diesem Zweck mit Messtechnik bestückt worden: „Allein die Rückfahrt (3,5 Stunden) hat uns genauso viel Infraschallenergie ausgesetzt wie 10.000 Tage, also mehr als 27 Jahre, Aufenthalt im 300-Meter-Abstand zum Harsdorfer Windrad“, schrieb der Forscher. Nicht, ohne seine Leser zu beruhigen: „Alle Insassen haben die Fahrten ohne erkennbare Schäden überlebt.“

Gibt es vielleicht Menschen, die auf Infraschall besonders empfindlich reagieren? Der Mainzer Herzspezialist geht davon aus, dass 30 Prozent so veranlagt seien, ähnlich wie es „elektrosensible“ Menschen gebe, sagte er in einem SWR-Interview. Die Betroffenen fühlten sich jedenfalls krank. Im Falle des Infraschalls hat eine US-amerikanische Psychologin dafür sogar einen Namen erfunden: „Wind Turbine Syndrome“. Mittlerweile sind Forscher auch diesem Phänomen auf der Spur. Untersuchungen aus Neuseeland und Australien deuten darauf hin, dass es sich um eine Form des Nocebo-Effektes handeln könnte, sozusagen das Gegenteil einer Placebo-Wirkung: Beim Nacebo erzeugt ein Präparat ohne Wirkung Missempfinden, einfach, weil man negative Folgen erwartet. Die Menschen werden buchstäblich krank vor Angst. In jedem Fall sind weitere Forschungen nötig. Die derzeit vorliegenden Schallmessungen an Windkrafträdern können jedenfalls keine gesundheitlichen Folgen erklären.

Von unserem Redakteur Jochen Magnus

So ist die Lage in Rheinland-Pfalz

Saubere Energie aus Windkraft ist auch in Rheinland-Pfalz ein großes Thema. Ute Zimmermann, die Referentin Erneuerbare Energien der Energieagentur, erklärt im Gespräch mit unserer Zeitung unter anderem, wie der Ausbau der Windenergieanlagen im Land läuft.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe korrigierte den Schalldruck um 36 Dezibel, also auf einen Bruchteil des bisher Angenommen. Kann man da überhaupt von Beeinträchtigungen ausgehen?

Zunächst ist zu beachten, dass die in der BGR-Studie prognostizierten Infraschallpegel in der Umgebung von Windenergieanlagen (WEA) durch keine bekannte Messung jemals verifiziert wurde. Das deutete bereits vor der Korrektur durch die BGR darauf hin, dass die in der BGR-Studie angegebenen Werte zu hoch angesetzt waren. Ein Abgleich mit den in der Publikation angegebenen Rohdaten ergibt durch eine grobe überschlägige Abschätzung, dass sich aus diesen Rohdaten Schallpegel ableiten lassen, die rund 30 Dezibel geringer sind. Die zahlreichen Messergebnisse weisen auf Infraschallpegel in einem Bereich hin, in dem nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auftreten.

Gibt es aktuelle landeseigene Messungen von Infraschallemissionen von Windrädern?

Landeseigene Messungen zu Infraschallemissionen liegen für Rheinland-Pfalz nicht vor. Es wird als sinnvoll und sachgerecht bewertet, dass Studien von übergeordneten Bundesbehörden, zum Beispiel des Umweltbundesamtes, oder anderer Bundesländer zur Beurteilung genutzt werden.

Wo können sich Betroffene hinwenden?

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz befähigt und unterstützt durch ihre Services und Angebote Kommunen und Unternehmen im Land bei gezielten und effektiven Klimaschutzprojekten. Für Lärmschutz ist in erster Linie die zuständige Immissionsschutzbehörde anzusprechen (Struktur- und Genehmigungsbehörde).

Wie läuft der aktuelle Ausbau der Windenergie im Land nach den Einbrüchen der vergangenen Jahre?

Im Jahr 2020 verzeichnete Rheinland-Pfalz eine installierte WEA-Leistung von 3800 Megawatt (MW), der Zubau betrug nur 88,3 MW. Zur Erreichung der Landesziele in Rheinland-Pfalz von 8000 MW Windkraftleistung bis 2030 ist ein jährlicher Zubau von 500 MW erforderlich.

Welche Abstandsregeln gelten im Land?

Nach den Koalitionsverhandlungen ist eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV in Aussicht gestellt, die verbindliche Umsetzung steht noch aus. Danach soll bei Neuanlagen künftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten. Beim der Erneuerung bestehender Anlagen (Repowering) ein um 20 Prozent reduzierter Abstand.

Das Gespräch führte Jochen Magnus

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