Rheinland-Pfalz

Flutopfer: Steuer stunden

Bürger, die durch das Hochwasser im Januar 2011 nachweislich hart getroffen wurden, können mit steuerlichen Hilfen rechnen. Dazu gehört die Möglichkeit, Steuerbeträge zu stunden sowie Vorauszahlungen anzupassen. Anträge sollten schnell gestellt und begründet werden.

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Rheinland-Pfalz. Bürger, die durch das Hochwasser im Januar 2011 nachweislich hart getroffen wurden, können mit steuerlichen Hilfen rechnen. Dazu gehört die Möglichkeit, Steuerbeträge zu stunden sowie Vorauszahlungen anzupassen. Anträge sollten schnell gestellt und begründet werden.

Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden und zur Minderung der Einkommensteuerbelastung führen.

Unternehmer, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte können Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und Ersatzbeschaffungen geltend machen. Ähnliches gilt bei den Einkünften aus Vermietung. Geschädigte setzen sich am besten mit ihrem Finanzamt wegen des konkreten Falls in Verbindung.