Rheinland-Pfalz

Wie ich mir mein Geld vom Staat zurückhole

823 Euro holen sich Arbeitnehmer im Schnitt vom Finanzamt zurück, wenn sie eine Steuererklärung machen. Einfacher wird es entgegen allen Versprechen der Politiker aber nicht. Die Formulare haben sich so stark verändert, dass nicht nur der brave Steuerzahler erst einmal ratlos blättert. Damit ist er nicht allein: In Rheinland-Pfalz werden 1500 Beamte eigens geschult, um die neuen Regeln und die Formulare zu verstehen, die das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz vorschreibt.

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Rheinland-Pfalz. 823 Euro holen sich Arbeitnehmer im Schnitt vom Finanzamt zurück, wenn sie eine Steuererklärung machen. Einfacher wird es entgegen allen Versprechen der Politiker aber nicht. Die Formulare haben sich so stark verändert, dass nicht nur der brave Steuerzahler erst einmal ratlos blättert. Damit ist er nicht allein: In Rheinland-Pfalz werden derzeit etwa 1500 Beamte von der Oberfinanzdirektion (OFD) und den Finanzämtern eigens geschult, um die neuen Regeln zu verstehen und die Formulare zu bearbeiten, die das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz vorschreibt. Von der Erklärung auf einem Bierdeckel sind die Deutschen so weit entfernt wie selten. Es kommen neue Formulare dazu.

Wir geben Ihnen Tipps und beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln. Unser Sachverständiger bei diesem kniffligen Thema ist Oberfinanzpräsident Werner Nägler.

Neu ist, dass Versicherte zum ersten Mal alle Beiträge für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können. Dafür gilt die Anlage Vorsorgeaufwand. Steuermindernd sind in unbegrenzter Höhe aber nur die Beiträge zur Grundversorgung. Einschränkung: Zusatzversicherungen für Krankenhaustagegeld oder Zweibettzimmer oder auch Unfall- oder Haftpflichtversicherungen sind nur dann noch absetzbar, wenn bei Angestellten oder Beamten die Beiträge zur Grundversorgung die Summe von 1900 Euro nicht übersteigen. Bei Versicherten, die vom Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Kranken- oder Pflegeversicherung erhalten, liegt die Grenze bei 2800. Also: Alle Beiträge zur Grundversorgung, auch die Zusatzbeiträge einiger Kassen, sind unbegrenzt absetzbar. Nur Arbeitnehmer, die die Summe von 1900 Euro damit nicht ausschöpfen, können noch weitere Versicherungen bis zu dieser Grenze absetzen. Für andere fällt diese Möglichkeit jetzt weg.

Das Bundesfinanzministerium rechnet vor, dass die Bürger für 2010 etwa 9,3 Milliarden Euro sparen. Dank der besseren Absetzbarkeit hatten viele Arbeitnehmer seit Januar 2010 schon mehr Netto vom Brutto. Deshalb fallen Rückzahlungen möglicherweise auch ganz oder geringer aus. Bitter, aber wahr: In einigen Sonderfällen muss auch Geld zurückgezahlt werden, weil beim monatlichen Lohnsteuerabzug zu viel Netto auf dem Gehaltskonto war. Bei der Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Aufwendungen abzugsfähig.

Altersvorsorge oder Anlage AV: Etwas verwirrend und nicht auf den ersten Blick erkennbar: Aber dieser Bogen dient nur Angaben zur Riester-Rente. Wer keine abgeschlossen hat, muss seine Daten zur Altersvorsorge nur auf der Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen, die dem Mantelbogen eingelegt wird, versichert die OFD.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden war lange ein Zankapfel – bis zur spektakulären Entscheidung im Juli 2010. Kosten von bis zu 1250 Euro sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder absetzbar – auch rückwirkend bis 2007, wenn Einspruch eingelegt, der Bescheid vorläufig gestellt wurde oder noch offen ist. Die Kosten lassen sich als Betriebs- oder Werbungskosten absetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz bereitsteht. Tipp: Wer die Kosten geltend machen will, lässt sich vom Arbeitgeber am besten schriftlich bestätigen, dass er dort keinen eigenen Arbeitsplatz hat. Davon profitieren vor allem Lehrer, die daheim Unterricht vorbereiten oder Arbeiten korrigieren.

Von Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich 20 Prozent, aber höchstens 4000 Euro absetzen. Dazu zählen Hilfen im Haushalt oder im Garten, aber auch Pflege und Betreuung. Partyservice beim Geburtstag wird nicht angerechnet, eine Hilfe in der Küche aber schon.

Handwerkerleistungen lassen sich ebenfalls zu 20 Prozent, höchstens aber zu 1200 Euro im Jahr absetzen. Dies gilt jedoch nur für den Arbeitslohn, nicht fürs Material. Außerdem muss die Rechnung bargeldlos bezahlt und mit einer Quittung belegt werden. Denn der steuerliche Anreiz soll helfen, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die Liste der absetzbaren Leistungen ist lang – sie reicht von Modernisierungskosten, über die Reparatur der Waschmaschine, bis hin zum Austausch einer Einbauküche oder Wartung von Heizungsanlagen. Das gilt auch für Mieter. Die einzelnen Posten finden sich in der Nebenkostenabrechnung.

Kinderbetreuung: Sind die Eltern berufstätig, können sie je Kind und Jahr zwei Drittel der Kosten für Tagesmutter, Babysitter oder Kindergarten, aber höchstens 4000 Euro im Jahr und in der Regel bis zum 14. Lebensjahr steuerlich absetzen. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7008 Euro. Er wird erst gestrichen, wenn erwachsene Kinder mehr als 8004 Euro verdienen. Auszufüllen ist dafür die Anlage Kind.

Was lässt sich in diesem Jahr noch absetzen?

Werbungskosten: Pauschal werden für 2010 noch 920 Euro anerkannt. Wer mehr Aufwendungen hat, muss dies mit Rechnungen oder Kontoauszügen beweisen. Zu den Werbungskosten zählen im Pendlerland Rheinland-Pfalz vor allem die teils weiten Fahrten zum Arbeitsplatz (30 Cent pro Kilometer einfache Wegstecke, auch wenn man per Bus, Bahn oder Rad fährt). Je nach Beschäftigungsart ist auch typische Arbeitskleidung absetzbar, bei einem Koch beispielsweise. Besteht der Chef aber auf angemessenem Auftreten, gibt es für einen Anzug oder ein Kostüm vom Staat keinen Zuschuss. Arbeitsmittel wie Fachbücher oder die Kosten der Fortbildung sind auch absetzbar. Dies gilt auch für Bewerbungskosten (Fotos, Porto, Kopien) und Beiträge an Gewerkschaft sowie Berufsverbände. Als Kontoführungsgebühr lassen sich pauschal 16 Euro gut schreiben.

Zu Sonderausgaben zählen unter anderem Spenden und Kirchensteuer. Anerkannt werden vom Staat auch außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen die Unterstützung armer Angehöriger (auch im Ausland), Scheidungskosten, Unterhalt, Behindertenpauschbeträge (gestaffelt je nach Behinderung) oder Kosten, die bei der Pflege von Angehörigen entstehen

Kapitalerträge sind nur noch bis zu einer Summe von 801 Euro pro Person steuerfrei. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag wird automatisch von den Banken abgezogen. Eine Steuererklärung aber lohnt sich, wenn jemand die Freistellungsaufträge bei den Geldinstituten nicht ausgeschöpft hat oder womöglich unter einen Steuersatz von 25 Prozent fällt und damit zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückerhält. Tipp von Oberfinanzpräsident Nägler: „Für viele lohnt es sich, die Kapitalerträge aufzuführen.“ Dafür gilt die Anlage KAP.

Rentner waren 2010 verunsichert, weil der Fiskus jetzt alle Daten von Rentenversicherungen und Versorgungskassen erhält. Aber für Nägler hat sich gezeigt, dass viele Senioren im Land bereits steuerlich erfasst sind und nichts zu befürchten hatten. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei Alleinstehenden nun bei 8004 und bei Ehepaaren bei 16 008 Euro. Eine Steuererklärung wird nur fällig, wenn Einkünfte (auch aus Vermietung oder Betriebsrenten) darüber liegen. Für Neu-Rentner von 2010 gilt zudem: Der Anteil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss, liegt bei 60 Prozent. Beim Rentenbeginn bis 2005 sind es 50 Prozent.

Formulare liegen in Finanzämtern bereit. Steuer-CDs für die elektronische Steuererklärung lassen sich online laden. Von Februar an sind auch solche CDs zu erhalten, die die Rückerstattung sofort ausrechnen. Weiterer Vorteil: Elektronischen Daten werden besonders schnell bearbeitet. Hilfen gibt es bei Steuerberatern und Lohnsteuerhilfsvereinen. Auskünfte, aber keine Beratung bietet auch die Info-Hotline des Finanzamts unter 0180/37 57 400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz, maximal 42 Cent mobil).

Von unserer Redakteurin Ursula Samary