Rheinland-Pfalz/Berlin

Weihnachten gibt es bis zu 36 Euro extra

Spektakulär neu sind wegen des großen Koalitionsstreits vor allem die vielleicht 36 Euro, die ein Arbeitnehmer mit dem Dezembergehalt auf dem Konto hat:

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Rheinland-Pfalz/Berlin. Spektakulär neu sind wegen des großen Koalitionsstreits vor allem die vielleicht 36 Euro, die ein Arbeitnehmer mit dem Dezembergehalt auf dem Konto hat: Egal, wie teuer politisch die 3 Euro monatlich sind, gegen die sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble so sträubte: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920 auf 1000 Euro. Damit die kleine Erleichterung erst 2012 für die Bundeskasse spürbar wird, gibt es sie mit dem Dezembergehalt.

Davon profitieren aber längst nicht alle: Wer mehr als 1000 Euro absetzen kann, muss jetzt aber weiter übers Jahr Beleg für Beleg fürs Finanzamt sammeln. Und als Faustregel gilt auch in diesem Fall: Je höher das Gehalt, desto größer ist auch die Ersparnis. Auf weitere Entlastungen aus dem schwarz-gelben Kompromisspaket, etwa bei der Kinderbetreuung oder beim Kindergeld, müssen die Familien bis 2012 aber noch warten, heißt es beim Bundesfinanzministerium.

Mit dem Start in diesem Jahr ist auch die alte Lohnsteuerkarte aus Pappe passé. Damit wird die Ära der elektronischen Steuerkarte eingeläutet. Die alte Karte von 2010 bleibt aber gültig. Wer sich für 2011 einen Freibetrag eintragen will oder erstmals eine Lohnsteuerkarte braucht, muss zu seinem Finanzamt gehen. Denn die kommunalen Behörden in Stadt oder Verbandsgemeinde sind nicht mehr zuständig. Weil damit auf die Finanzämter mehr Arbeit zukommt, hat das Land Rheinland-Pfalz, wie Oberfinanzpräsident Werner Nägler dankbar feststellt, wenigstens 37 Kräfte eingestellt, befristet auf ein Jahr. Für Meldedaten wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenaustritt sind aber weiter die Gemeinden zuständig.

Nach langem Gezerre erhalten jetzt auch ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2100 Euro (bisher 500). Damit sind sie Übungsleitern in Sport- oder Musikvereinen jetzt gleichgestellt. Wer allerdings sowohl Kinder trainiert und Pflegschaften übernommen hat, kann auch nur einen Freibetrag erwarten.

Bei der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie werden jetzt nicht mehr die bereits mit Abgeltungsteuer belasteten Kapitalerträge angerechnet. Anträge können, heißt es seitens der Oberfinanzdirektion, erstmals 2011, aber rückwirkend noch für 2009 und 2010 gestellt werden. Neue Freistellungsaufträge bei Banken müssen nun die Steuer-Identifikationsnummer des Kontoinhabers tragen. Bestehende Aufträge gelten aber noch bis Ende 2015.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary