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Loreley

Verwaltungsgericht urteilte: Rodelbahn kann weitergebaut werden

Nach einem Baustopp durfte an der Sommerrodelbahn zunächst nicht weitergebaut werden.
Nach einem Baustopp durfte an der Sommerrodelbahn zunächst nicht weitergebaut werden. Foto: Uwe Jannaschk

Die Rodelbahn auf dem Loreley-Plateau kann weitergebaut werden. Der vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestellte Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die am 16. Oktober von der Kreisverwaltung erteilte Baugenehmigung für die Errichtung der Rodelbahn wurde jetzt von der 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Koblenz abgelehnt. Damit ist ein vom BUND geforderter sofortiger Baustopp also – erst einmal – vom Tisch.Nach Ansicht des BUND, Landesverband Rheinland-Pfalz, zerstört die im Bau befindliche Anlage das Landschaftsbild und „konterkariert die besondere Bedeutung des Felsens“. Mit ihrem Widerspruch gegen die Baugenehmigung wollen die Umweltschützer unter anderem klären lassen, ob es sich bei der zurzeit im Bau befindlichen Rodelbahn um einen Freizeitpark handelt, für den dann vor einer Genehmigung notwendigerweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen.

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Loreley - Die Rodelbahn auf dem Loreley-Plateau kann weitergebaut werden. Der vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestellte Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die am 16. Oktober von der Kreisverwaltung erteilte Baugenehmigung für die Errichtung der Rodelbahn wurde jetzt von der 7. Kammer des ...