Koblenz

Vier spannende Kategorien und eine Neuheit: Das sind die Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt an „Blende“ sind alle Fotoamateure. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Veranstalter sowie deren nahe Angehörige.

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Unter Amateurfotografen verstehen wir all jene, deren Einnahmen aus der Fotografie nicht steuerpflichtig sind. Blende-Teilnehmer werden auch dann zu den Amateurfotografen gezählt, wenn sie gelegentlich ihre Fotografien zum Verkauf anbieten oder beispielsweise über eine eigene Foto-Homepage verfügen.

Pro Teilnehmer darf nur ein Account erstellt werden. Mehrere Anmeldungen mit mehreren E-Mail-

Adressen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Jugendliche unter 14 Jahren benötigen für die Teilnahme an „Blende“ eine ausdrückliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Im „Blende“-Online-Tool ist diese Einwilligung über das Setzen eines gesonderten Häkchens abzugeben.

Mit seiner Teilnahme bestätigt der Einsender, dass die eingereichten Fotos von ihm selbst und im laufenden Kalenderjahr aufgenommen wurden, dass er sich bei keiner anderen Redaktion an „Blende“ beteiligt und alle Bildrechte bei ihm liegen. Der Veranstalter prüft alle

eingereichten Wettbewerbsbeiträge auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, so behalten es sich die Veranstalter vor, ihn vom laufenden Wettbewerb auszuschließen.

Motive mit anstößigen, pornografischen, kindergefährdenden, nationalistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten werden gelöscht und vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor, nach eigenem Ermessen einzelne Beiträge oder Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, wenn sie gegen den Geist des „Blende“-Wettbewerbs verstoßen.

Bei erkennbarer Abbildung von Personen ist das Einverständnis der Abgebildeten erforderlich, es sei

denn, die Person/en ist/sind nur Beiwerk; bei der erkennbaren Abbildung Minderjähriger ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren darf die Abbildung und Veröffentlichung auch bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Gebäude und Grundstücke, welche im Eigentum Dritter stehen, dürfen ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abgebildet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Eigentümers zur Abbildung und Veröffentlichung vor. Bitte beachten Sie, dass Marken, Kennzeichen und Werke Dritter ggf. rechtlich geschützt sind und ohne die Zustimmung der Berechtigten nicht veröffentlicht oder abgebildet werden dürfen.

Mit der Einstellung von Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit der honorarfreien Veröffentlichung seiner im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Fotos sowie der Nennung seines vollen Namens sowie des Bildtitels durch die Veranstalter einverstanden. Alle Bildrechte verbleiben im Übrigen beim Teilnehmer.

Die Anforderungen an Fotos: Die minimale Seitenlänge beträgt 800 Pixel (px). Die maximale Seitenlänge darf 4.000 Pixel (px) nicht überschreiten, sonst funktioniert der Upload nicht. Die maximale Bildgröße darf 8 MB nicht überschreiten. Da die Fotos auch gedruckt werden, sollten diese eine Auflösung von 300 dpi besitzen.

Es werden Angaben darüber erbeten, wo das Foto aufgenommen wurde und was es zeigt. Zudem ist

auch ein Bildtitel anzugeben, mit dem das Werk am Wettbewerb teilnimmt.