Koblenz

Sex mit Neuwieder Lehrer: Koblenzer Gericht spricht Schülerin kein Schmerzensgeld zu

Er hatte als Vertretungslehrer 22 Mal Sex mit einer damals 14-jährigen Schülerin und wurde in einem Strafverfahren freigesprochen. Am Mittwoch hat nun das Landgericht Koblenz entschieden, dass der mittlerweile aus dem Beamtenverhältnis entlassene Hauptschullehrer kein Schmerzensgeld zahlen muss. Das sexuelle Verhältnis mit dem Mädchen sei „einvernehmlich“ geschehen.

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Koblenz – Er hatte mehrfach Sex mit einer damals 14-jährigen Schülerin und wurde in einem Strafverfahren freigesprochen. Am Mittwoch hat nun das Landgericht Koblenz entschieden, dass der mittlerweile aus dem Beamtenverhältnis entlassene Hauptschullehrer kein Schmerzensgeld zahlen muss. Das sexuelle Verhältnis mit dem Mädchen sei „einvernehmlich“ geschehen.

Die damals 14-Jährige soll seit Ende 2006 insgesamt 22 Mal Sex mit dem Vertretungslehrer aus Neuwied gehabt haben.

Die heute 19-Jährige hatte laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 15 000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von knapp 17 000 Euro gefordert. Diese Forderungen der Ex-Schülerin seien zurückgewiesen worden, sagte eine Gerichtssprecherin, weil zum einen der Tatbestand einer «unerlaubten Handlung» verneint wurde. Die damals 14-Jährige habe in die sexuellen Handlungen eingewilligt.

Zudem hätten sich die Richter der Meinung des Oberlandesgerichts (OLG) in einem vorangegangenen Verfahren angeschlossen, wonach kein Straftatbestand vorliege.

Der Ex-Lehrer war das Verhältnis mit der Schülerin Anfang 2007 an einer Schule im Kreis Neuwied eingegangen. Sein Freispruch durch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Ende 2011 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Während einer Verhandlung in dem Zivilverfahren Mitte September hatten die Richter des Landgerichts bereits angedeutet, dass angesichts des OLG-Urteils wohl kein Anspruch auf Schadenersatz bestehe.

Gegen die Entscheidung sei Berufung möglich, sagte eine Gerichtssprecherin.