Verbraucherzentrale warnt: Gefälschte Abmahnungen aus England
Die Angeschriebenen sollen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung von ihrem Internetanschluss rund 270 Euro zahlen. Das Besondere an diesem Fall: Die Kanzlei in Liverpool existiert, ist aber anscheinend selbst Opfer von Betrügern geworden. Denn weder die in dem Schreiben als Sachbearbeiterin angegebene Rechtsanwältin noch die angeführte E-Mail-Adresse sind der Kanzlei bekannt.
Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Schreiben den Angaben zufolge beigefügt. Laut der Abmahnung wurde angeblich auch der erforderliche richterliche Beschluss zum Auskunftsverfahren eingeholt. Angaben zum Aktenzeichen fehlen jedoch ebenso wie eine Kopie des Beschlusses. Auch sonstige Angaben wie die ermittelte IP-Adresse oder die angeblich genutzte Tauschbörse werden nicht konkretisiert.
Die Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen, die Forderung zunächst nicht zu bezahlen und keine Unterlassungserklärung abzugeben. Im Zweifel sei es sinnvoll, juristischen Rat einzuholen.